Am 17. Dezember werden Gewerkschaf-ter/innen aus zahlreichen EU-Ländern vor dem Europaparlament in Brüssel ihren Protest lautstark kundtun. Die Abstimmung über eine neue Arbeitszeitrichtlinie lässt die Wogen hochgehen.
Die Arbeitszeit wird seit einigen Jahren immer mehr zu einem Wettbewerbsfaktor. Das betonte kürzlich der evangelische Soziologe Jürgen Rinderspacher bei einer Enquete im Sozialministerium. Unternehmen fordern immer flexiblere, auf Abruf einsatzbereite Arbeitskräfte. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Amateursportvereine werden dadurch ebenso getroffen wie immer öfter auch die gemeinsame freie Zeit an Sonn- und Feiertagen. Schon jetzt gibt es in der EU Ausnahmeregelungen, die statt der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden bis zu 13 Stunden an sechs Tagen die Woche (78 Stunden) erlauben. Je härter Jobs zu bekommen sind, desto bereitwilliger stimmen Arbeitsuchende solchen Knebelverträgen, die Kollektivverträge umgehen, zu.
Hartes Tauziehen. Erstmals hat sich die EU 1993 auf Mindeststandards bei der Arbeitszeit geeinigt. Die Richtlinie hatte zunächst wenig Bedeutung, da in den meisten EU-Ländern die nationalen Arbeitszeitgesetze für Arbeitnehmer/innen günstigere Regelungen enthielten. Mit der Osterweiterung gewann die EU-Richtlinie aber an Bedeutung und konnte ein Arbeitszeitdumping und damit Wett-bewerbsvorteile auf Kosten der Arbeitnehmer wenigstens teilweise verhindern. Nachdem der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen die Arbeitszeitrichtlinie zugunsten von Arbeitnehmern ausgelegt hatte, begann die Wirtschaft mit den Argumenten „Standortwettbewerb“ und „Flexibilisierung“ Druck zu machen. Seit fünf Jahren gibt es ein hartes Tauziehen um eine neue Arbeitszeitrichtlinie.
Soziales Europa? Für Heinz Mittermayr von der Katholischen Arbeitnehmer/innenbewegung (KAB) geht es darum: „Soll EU-Europa als Sozialmodell weiterentwickelt werden oder soll das neoliberale Wirtschaftssystem weiter um sich greifen? Gerade angesichts der Wirtschaftskrise wäre es für den europäischen Zusammenhalt fatal, wenn einerseits hunderte Milliarden für die Banken bereitgestellt werden, während man gleichzeitig bei steigender Arbeitslosigkeit Arbeitnehmer/innen im Regen stehen lässt.“ Der vom Europäischen (Minister-)Rat vorgelegte Entwurf für eine neue Arbeitszeitrichtlinie zielt darauf ab, die wöchentlichen Arbeitszeiten flexibel verlängern zu können, notfalls auch an den Kollektivvertragspartnern vorbei. Am 17. Dezember stimmt das Europäische Parlament über die vom Rat vorgelegte Richtlinie ab. Im November hat der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments die Vorlage mit großer Mehrheit abgelehnt. Während im Rat Minister Bartenstein einer weiteren Liberalisierung der ohnedies schwachen Mindeststandards zugestimmt hat, haben im Ausschuss die Abgeordneten Schierhuber und Ettl dagegen gestimmt. Die Katholische Aktion hat an die österreichischen Abgeordneten appelliert, die unsoziale Arbeitszeitrichtlinie abzulehnen.
Sozialwort
- Es ist Aufgabe des Staates, durch eine entsprechende Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik für ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen zu sorgen. Es bedarf einer gerechten Ver-teilung von gesellschaftlicher Arbeit und Einkommen (175 f).
- Die wirtschaftliche Integration Europas braucht soziale und politische Rahmenbedingungen. In einer EU-Verfassung sollen daher … auch soziale Rechte verankert werden (54).
- Die Kirchen fordern gemeinschaftliche EU-Regelungen, um den schädlichen Standortwettbewerb in Bezug auf Steuern, soziale und ökologische Rege-lungen einzudämmen (204).
- Der freie Sonntag als Chance für Ruhe und Feiern, für die Pflege sozialer Kontakte und für religiöse Feste ist zu schützen (88). Die Kirchen setzen sich ein für die Sicherung von Zeitwohlstand in Form gemeinsamer freier Zeiten (186).
Zur Sache
Der freie Sonntag als EU-Recht
Die erste Arbeitszeitrichtlinie der EU aus dem Jahr 1993 sah im Artikel 5 vor, dass die wöchentliche Mindestruhezeit (35 Stunden) „grundsätzlich den Sonntag einschließt“. Auf Antrag Englands hat der Europäische Gerichtshof 1996 diese Bestimmung aufgehoben. Der Grund: Es sei nicht ausreichend begründet, warum der Sonntag als wöchentlicher Ruhetag „in engerem Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer stehen solle als ein anderer Wochentag“.
Neuer Anlauf. Nachdem verschiedene Anläufe, den Sonntag als Ruhetag in der neuen Arbeitszeitrichtlinie zu verankern, gescheitert sind, setzt die ComECE (EU-Bischofskonferenzen) ihre Hoffnung nun auf das EU-Parlament. „Zurzeit ist es aber noch nicht einmal sicher, ob der Antrag für den freien Sonntag am 17. Dezember überhaupt auf die Tagesordnung kommt“, meint der Österreich-Vertreter bei der ComECE, Michael Kuhn. „Deshalb arbeiten wir momentan intensiv daran, die verschiedenen Abgeordneten, die dieses Anliegen verfolgen, dazu zu bringen, einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Damit steigt die Chance, dass er den Weg ins Parlament schafft.“ Die ComECE hat für den freien Sonntag auch ein neues Argumentationspapier geliefert. Dabei werden Studien zitiert, die nachweisen, dass die Gesundheit und Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer unter anderem davon abhängen, wie sie Arbeit und Familie miteinander vereinbaren, soziale Kontakte pflegen und ihren geistigen Interessen nachgehen können. Der Sonntag als traditioneller gemeinsamer Ruhetag trägt besser zu diesen Zielen bei als jeder andere Wochentag.“ Unterstützt wird die Initiative auch von mehreren „Sonntagsallianzen“ und von Gewerkschaften, die dabei auf das erklärte EU-Ziel der Vereinbarkeit von Familie und Beruf pochen.