Was man nicht bezeugen kann, spielt keine Rolle. Bei Gericht ist es so, beim Finanzamt und in jeder Firma, in der die Mitarbeiter/innen ihre Spesen abrechnen wollen. Nur „belegte“ Brote zählen. Was man nicht belegen kann, ist so gut wie nicht geschehen und auch nicht bezahlt.
Jetzt soll die Steuerabsetzbarkeit für Spenden kommen – und darum geraten jene in ein Dilemma, die sich an den evangelischen Rat halten: „Wenn du Almosen gibst, soll deine linke Hand nicht wissen, was deine rechte tut.“ Und deutlicher: „Dein Almosen soll verborgen bleiben …“ (Mt 6, 3–4a). Die Bibel stellt dann in Aussicht: „ ... dein Vater, der auch das Verborgene sieht, wird es dir vergelten.“ Künftig soll gelten: „Der Finanzminister, dem du den Beleg vorlegst, wird es dir anrechnen.“ Dass der Staat nun die Spendenbereitschaft der Bevölkerung auch anerkennen will, könnte einen Impuls bringen, auch tatsächlich mehr zu tun als bisher. Doch von der im Evangelium angesprochenen Grundhaltung spricht es nicht los: dass die linke Hand nicht wissen soll, was die rechte tut. Das weite Herz hätte dann einen größeren Handlungsspielraum. Noch mehr als bisher ist möglich. Das gilt auch dann, wenn man keinen Beleg dafür bekommt.