Ausgabe: 2009/39, Kindergeld-Variante, Familienpolitik, Lob, Katholische Männer- und Frauenbewegung, Kindergeldmodell, Vaterpflichten, Kindererziehung, Karenzzeit, Margit Hauft, Vätergeld, Zuverdienstgrenze
23.09.2009
Sowohl die Katholische Männer- und Frauenbewegung als auch der Katholische Familienverband haben die Einigung zwischen Familien-Staatssekretärin Christine Marek und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek in der Kindergeld-Frage begrüßt.
„Das neue einkommensabhängige Kindergeldmodell ist ein wichtiger Beitrag zur Väterbeteiligung in der Kindererziehung“, würdigte der Vorsitzende der Katholischen Männerbewegung (KMBÖ), Leopold Wimmer, die Entscheidung in einer Presseaussendung.
Vaterpflichten. Die KMBÖ hatte im Juni 2008 die Einführung eines einjährigen 100-prozentigen Vätergeldes verlangt. „Wir sind sehr zufrieden, dass künftig 14 Monate lang 80 Prozent des Nettobezuges bezahlt werden – mindestens 1000 Euro, maximal 2000 Euro“, so Wimmer. Im Mai 2009 haben in Österreich nach Angaben der KMBÖ insgesamt 164.445 Personen Kinderbetreuungsgeld bezogen. Nur 4,5 Prozent davon – 7442 Personen – waren Männer. Laut dem KMBÖ-Vorsitzenden sind politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen unabdingbar, „damit die Männer ernsthaft ihren Vaterpflichten nachkommen können“.
Halbierung der Karenzzeit. Auch die Katholische Frauenbewegung (kfbö) hat die Ausweitung des Kinderbetreuungsgeldes um eine einkommensabhängige Variante als „wichtig und lobenswert“ bezeichnet. Allerdings könne diese „nur ein erster Schritt zur partnerschaftlichen Kleinkindbetreuung und Erziehung sein“, betonte kfbö-Vorsitzende Margit Hauft. Ob das neue Modell „tatsächlich alte Rollenbilder aufbreche und Väter zur Babypflege motivieren kann“, werde die Zukunft zeigen. Wünschenswert wäre für die kfbö eine Halbierung der Karenzzeit zwischen Mutter und Vater, weil dadurch am besten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werde.
„Regel-Irrgarten“. Der Katholische Familienverband Österreichs begrüßt die neue Variante des Kinderbetreuungsgeldes ebenfalls und lobt die Abschaffung der Rückzahlungspflicht beim Zuschuss, fordert jedoch den Rückbau des gesetzlichen „Regel-Irrgartens“ durch die Abschaffung der Zuverdienstgrenze.