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Wie man Missbrauch vorbeugen kann

Ethik-Codex will zu Diskussion über das Berufsethos in der Seelsorge anregen
Ausgabe: 2010/08, Missbrauch, Ethik-Codex, Diskussion, Berufsethos, Seelsorge, Rosenberger
24.02.2010
- Josef Wallner
In den Turbulenzen um den sexuellen Missbrauch junger Menschen durch Priester und kirchliche Mitarbeiter/innen in Deutschland wird immer wieder der Ruf nach Prävention laut. Der Ethik-Codex für Seelsorger kann dazu dienen.

Dass ihre Arbeit so rasch eine beklemmende Aktualität bekommt, hätte sich eine Gruppe österreichischer Moraltheologen, darunter der Linzer Michael Rosenberger, nicht gedacht. Sie legten vor einem halben Jahr einen Ethik-Codex für professionelle, gemeint sind hauptberufliche, Seelsorger vor. Ihre Beobachtung: Es gibt Ethik-Codices in Hülle und Fülle für Ärzte, Psychologen und auch für Manager von Industrieunternehmen und Banken, aber keinen für Seelsorger.
So haben sie einen Ethik-Codex für Seelsorger verfasst, der nun verschiedenen Berufsgruppen in der Seelsorge und diözesanen Gremien als Diskussionsgrundlage dienen soll. Dieser Codex geht in einem ersten Teil auf Grundhaltungen der Seelsorge ein, die sich an den theologischen Tugenden, den Kardinaltugenden und an Standestugenden orientieren. Dann folgen sieben Leitlinien für einzelne Aufgabenbereiche wie Verantwortung für das eigene Wohlergehen, die eigenen beruflichen Kompetenzen sowie für den Umgang mit Macht und kirchlichem Besitz. Ein Kapitel davon betrachtet den Umgang mit Sexualität und emotionaler Nähe.

Sexualität wahrnehmen. „Wir sind aufmerksam auf die eigenen Regungen und Wünsche ... Wir halten eine freundliche, aber klare Distanz und vermeiden Doppeldeutigkeiten in Worten und Handlungen ... Wo wir diese Grenzen nicht aus eigener Kraft sichern können, nehmen wir die Hilfe Dritter in Anspruch“, sind einige der Kernaussagen in dem Abschnitt Sexualität und emotionale Nähe in der Seelsorge“. „Wir wollen mit dem Text rote Linien aufzeigen, wo die Alarmleuchten bei Seelsorgern aufblinken sollen“, erklärt Rosenberger: „Die Überlegungen verstehen sich als Hilfe, die eigene Situation wahrzunehmen, um noch selbst rechtzeitig reagieren zu können, bevor man im Schlamassel steckt.“

Handhabe zum Gespräch. Der Ethik-Codex möchte auch die Möglichkeit bieten, mit anderen Seelsorgen ins Gespräch zu kommen. Wenn sich eine Gruppe von Seelsorgern oder eine ganze Diözese auf diesen Codex verpflichtet, hat man einen berechtigten Grund, Berufskolleg/innen auf ihr Verhalten anzusprechen. Die Scheu, so intime Fragen zu thematisieren, ist verständlich und niemand möchte sich ungebührend in den persönlichen Bereich von Berufskollegen und -kolleginnen einmischen, so Rosenberger. Doch gleichzeitig darf man auch nicht schweigen, wenn jemand keinen guten Weg geht. Denn der Einzelne, der dabei ist, eine „rote Linie“ zu überschreiten, neigt dazu, sein Tun zu verharmlosen, betont der Moraltheologe Rosenberger.

Für Vorgesetzte. Schließlich richtet sich der Codex an die Vorgesetzten, wenn es heißt: „Wir bemühen uns durch angemessene Aufmerksamkeit und den verantwortungsvollen Einsatz von Personal, sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen.“

Außerhalb des Berufs. Dass Seelsorger/innen ein Bedürfnis nach Nähe, Anerkennung und Geborgenheit haben, ist selbstverständlich und ernst zu nehmen. Sinnvoll ist diese Sehnsucht aber nur außerhalb der beruflichen Beziehungen zu erfüllen, ist Rosenberger überzeugt: „Es ist schön, wenn mir in der Pfarre Wärme geschenkt wird, aber ich kann nicht danach streben. Meine Quelle für Geborgenheit muss außerhalb der Seelsorge liegen, ansonsten werde ich früher oder später Menschen missbrauchen.“


Zur Sache

Ombudsleute und Diözesane Kommission

Wie in jeder Diözese Österreichs wurde auch in Linz eine Kommission gegen Missbrauch und andere Formen von Gewaltanwendung durch Personen, die haupt- oder ehrenamtlich in der Kirche mitarbeiten, eingerichtet. Erste Ansprechpartner für Betroffene sind die Ombudsleute (Prim. Dr. Werner Leixnering, Tel.:0664/432 84 38; Christiane Sauer Tel. 0699/11 45 95 87 und Barbara Künscher, tel. 0664/826 29 00), die Sachverhalte klären und die Vorgehensweise abstimmen.
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