Die Interessensvertretungen für Menschen mit Beeinträchtigungen bilden einen Landes-Beirat
Ausgabe: 2010/15, Selbstbestimmung, Beeinträchtigung, Ackerl, Angebot, Chancengleichheit, Politik
14.04.2010
- Ernst Gansinger
Der Interessensvertretungsbeirat nahm im Jänner 2010 seine Arbeit auf. Ihm gehören (v. l. n. r.) Johann Cavagno, Ferdinand Kühtreiber, Alfred Prantl (Obmann), Prof. Peter Dimmel und Gertrud Niedl sowie (nicht auf dem Foto) Michael Wilhelm an.
Die Bevormundung von Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich der Auswahl und der Angebote für sie ist seit dem Inkrafttreten des Oö. Chancengleichheitsgesetzes beendet. Das betont Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl.
Seit eineinhalb Jahren ist das Chancengleichheitsgesetz in Kraft. Für den oö. Sozialreferenten Josef Ackerl ist dieses ein Meilenstein in der Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen, weil es ihrem Selbstbestimmungsrecht zum Durchbruch verhilft. Es ist von der Idee getragen, dass die Betroffenen die Experten in eigener Sache sind. Für diese Selbstbestimmung ist die verpflichtende Assistenzkonferenz, in der die Betroffenen über die Unterstützungsleistung mitbestimmen können, eine wichtige Einrichtung. So wie das Mindesteinkommen, durch das sich Betroffene ihre Aufwendungen selbst finanzieren können. Oder wie die „Persönliche Assistenz“ und teilbetreute Wohnformen. Sehr wichtig sind auch die Interessensvertretungen in den Einrichtungen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Ein Beirat aus diesen Interessensvertretungen auf Landesebene sorgt für Vernetzung und Austausch. Er ist auch in den Planungsgremien beteiligt, die die künftige Ausrichtung und Gestaltung sozialer Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen beraten.