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Es ist alles eine Einstellungssache

Solidaritätspreis für Pecho-Druck GmbH, die hohen sozialen und ökologischen Anspruch hat
Ausgabe: 2010/21, Pecho, Druck, Solidaritätspreis, Preisträger, Arbeit, Handicap
26.05.2010
- Ernst Gansinger
© honorarpflichtig, Ernst Gansinger


Menschen mit Handicap haben oft noch ein weiteres Handicap zu tragen – es ist für sie schwerer, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Bei weitem nicht alle Firmen erfüllen ihre Einstellungspflicht. Eine so positive Einstellung zur Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen wie die Pecho-Druck GmbH ist da ein besonderes Signal in der Arbeitswelt.

Die Pecho-Druck GmbH mit Standort Linz, Wiener Straße 290, hat für beispielhafte Solidarität am 15. Mai 2010 den KirchenZeitungs-Solidaritätspreis bekommen. Bischof Dr. Ludwig Schwarz, Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Ackerl und Landesrat Dr. Josef Stockinger haben den Preis überreicht.

Personalabbau. Die Druckerei-Branche hat schwere Zeiten. 2009 hat das die Pecho-Druck GmbH mit damals 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu spüren bekommen: Die Arbeit wurde weniger. Der Betrieb musste Personal abbauen. In vielen Gesprächen, auch mit den Betroffenen und in der Belegschaft sowie bei einer Betriebsversammlung, wurde eine Lösung erarbeitet, die auf die Arbeitnehmer/innen mit Beeinträchtigungen Rücksicht genommen hat. Heute hat die Firma Pecho 17 Beschäftigte. Alle fünf Arbeitnehmer/innen mit Handicaps wurden behalten. Die ausgeschiedenen Mitarbeiter/innen hat die Firma teils in andere Druckereien vermittelt, teils haben sie neue Tätigkeitsfelder gefunden.

Wertvolle Mitarbeiter/innen. Kündigungen sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine häufige Maßnahme. Wie die Firma Pecho – Vorgesetzte und Belegschaft – aber damit umgegangen ist, ist das Besondere: Weil man sich bewusst ist, dass Menchen mit „Einstellungsschein“ noch viel schwerer Arbeit bekommen, haben alle die Entscheidung mitgetragen, die Weiterbeschäftigung der fünf Mitarbeiter/innen mit Handicap in der Firma zu ermöglichen. Offsetdrucker Erwin Müller hat bei der Preisverleihung den Grund dieser Solidarität genannt: „Wir haben ein gutes kollegiales Betriebsklima!“ Dafür tut auch die Geschäftsführung einiges. Geschäftsführer Mag. Stefan Haselsteiner betont, dass er keine Menschen mit Behinderung einstelle, sondern Menschen, die er für einen bestimmten Arbeitsplatz brauche. Seine Erfahrung sei, dass Menschen mit Handicaps wertvolle Mitarbeiter/innen sind. Solch soziales Verständnis hat es nicht leicht im Konkurrenzkampf. Auch wenn die Qualität sehr gut ist.

- www.pecho-druck.at


Zur Sache

Arbeitnehmer/innen mit Beeinträchtigung


Beschäftigt. In OÖ waren letztes Jahr mehr als 14.500 begünstigte Behinderte erwerbstätig – 12.250 bei einstellungspflichtigen, mehr als 1.550 bei nicht einstellungspflichtigen Dienstgebern. 718 waren selbstständig erwerbstätig.

Arbeitslos. 1.052 begünstigte Behinderte haben Arbeitslosengeld, Notstandshilfe bzw. Karenzgeld bezogen oder waren PensionsanwärterInnen. Weitere 3.570 führt das Bundessozialamt unter„sonstige“.

Feststellung. „Begünstigt Behinderte“ haben einen vom Bundessozialamt ausgestellten Feststellungsbescheid.

Einstellungspflichtig. Arbeitgeber, die 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, müssen je 25 Arbeitnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einstellen. Tun sie es nicht, müssen sie pro nicht eingestellten begünstigten Behinderten 233 Euro im Monat in den Ausgleichstaxenfonds zahlen.

Pflichterfüllung. Von den 3.054 einstellungspflichtigen Dienstgeber/innen in Oberösterreich erfüllen 913 die Beschäftigungspflicht und 2.107 nicht. 14.275 Pflichtstellen sind besetzt, 4.922 sind offen.

Kündigungsschutz. „Begünstigt Behinderte“ haben nach sechs Monaten Beschäftigung einen erhöhten Kündigungsschutz: Vor Ausspruch einer Kündigung ist die Zustimmung des Behindertenausschusses einzuholen. Dieser wird von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer/innen-Vertretung sowie vom AMS, Bundessozialamt und von Behindertenorganisationen gebildet. Der Kündigungsantrag ist beim Bundessozialamt einzubringen.

Förderungen. Für Betriebe, die Arbeitnehmer/innen mit Behinderung einstellen, gibt es Förderungen: aus dem Ausgleichstaxenfonds, aus dem Europäischen Sozialfonds und aus der „Beschäftigungsoffensive“ – etwa Integrationsbeihilfe, Lohnförderung für Lehrlinge und Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe.


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