„Die beste Kriminalpolitik ist die Sozialpolitik!“
Reicht Strafe aus? – So fragte eine Diskussion am 29. März in Wels, zu der die Caritas-Wohngemeinschaft WeGe für Haftentlassene eingeladen hatte. – Nein, Strafe reicht nicht aus, es braucht viel mehr!
Der Befund, den die beiden Professoren der Universität Linz, der Strafrechtler Dr. Alois Birklbauer und der Kriminalsoziologe Dr. Helmut Hirtenlehner, zum Beginn vorstellten, fiel eindeutig aus: Die Meinung „Je härter die Strafe, desto weniger Rückfallstäter!“ hält wissenschaftlich nicht. Nicht ganz sicher ist aber auch das Gegenteil, nämlich ob mildere Strafen und vorzeitigere bedingte Entlassungen sowie ähnliche Erleichterungen die Rückfallsquote senken. Gesichert ist aber, dass die Kriminalität dadurch nicht zunimmt. An der Medizin orientieren. Dieser Befund veranlasste den Kriminalsoziologen Hirtenlehner zum Vergleich mit der Medizin: Wenn es für das gleiche Leiden zwei einen gleichen Erfolg versprechende Therapien gibt, wobei die eine kostenaufwändig und für den Patienten sehr belastend ist, die andere viel günstiger und weit weniger belastend, würde kein Arzt und keine Krankenkasse die aufwändige, belastende verordnen bzw. finanzieren. Kriminalität allerdings wird aufwändig, teuer und belastend behandelt. Strafhärte schreckt nicht ab. Professor Hirtenlehner betonte, Strafe reicht aus, um das Strafbedürfnis der Bevölkerung zu befriedigen und um Rechtsbrecher zur Verantwortung zu ziehen. Interessant ist, dass nicht die Opfer die härtesten Strafen für die Täter fordern. Die drohende Strafhärte wirkt sich zudem nicht abschreckend aus. Abschreckungscharakter hat aber das Risiko, erwischt zu werden. Ab welcher Haftdauer Strafen nicht mehr im Sinne einer Resozialisierung verträglich sind, könne die Wissenschaft nicht beantworten. Dass aber Strafe nicht ausreicht, um straffällig Gewordene zu resozialisieren, stellten die Referenten und die Diskutierenden aus dem Publikum außer Frage.
Wohnung und Arbeit. Was braucht es zur Strafe noch? „Die beste Kriminalpolitik ist die Sozialpolitik“, denn sie beuge der Kriminalität vor, meinte eine Jugendrichterin. Strafe und – wenn es sie gibt! – eine gute Nachbetreuung setzen dagegen erst nach der Tat an. Das Wichtigste sind Wohnung und Arbeit für Haftentlassene. Arbeitslosigkeit katapultiere nämlich in die Kriminalität, sagte Prof. Birklbauer. Eine Kritik kam mehrfach zur Sprache: Im Maßnahmenvollzug bleiben therapierte Täter oft länger hinter Gittern, als sie müssten, weil es außerhalb der Anstalten keine Nachsorge-Einrichtungen mit Betreuung gibt. Das hängt auch mit der unterschiedlichen Zuständigkeit von Bund und Ländern zusammen: Für den Vollzug muss der Bund aufkommen, mögliche Betreuungsplätze danach (Heime) sind Landessache. Zustimmung erntete die Jugendrichterin mit ihrem Plädoyer: „Wenn es nur irgendwie geht, sollten die Täter außerhalb der Gefängnisse bleiben.“ Auf ähnliche Akzeptanz stieß auch Prof. Birklbauer in seinem Schlusswort: „Es ist ein Armutszeugnis der Gesellschaft, wenn diese jemanden im Strafvollzug aufgibt.“