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Gewerkschaft und Caritas streiten

Gewerkschaft kritisiert, dass Kindergartenpädagog/in­nen in den ersten zwölf Berufsjahren um bis zu 50 Euro brutto weniger Lohn bekommen als es der verordnete Tarif eigentlich festlegen würde
Ausgabe: 2012/16, Gewerkschaft, Caritas, Kindergartenbetreiber, Bürgler-Scheubmayr
18.04.2012
„Caritas ist schwarzes Schaf unter Kindergartenbetreibern“, meldete die Gewerkschaft der Privatangestellten. Denn in den oö. Caritas-Kindergärten bekommen die Kindergartenpädagog/in­nen in den ersten zwölf Berufsjahren um bis zu 50 Euro brutto weniger Lohn als der verordnete Tarif sei.
Die Geschätsführerin der Caritas für Kinder und Jugendliche, Mag. Edith Bürgler-Scheubmayr, wendet dagegen ein, dass die Gewerkschaft einige wichtige Tatsachen nicht anspreche. Etwa dass die Dienst- und Besoldungs-Ordnung der rund 2500 Mitarbeiter/innen der etwa 270 kirchlichen Kindertageseinrichtungen (Träger: Caritas und Pfarren) an das Oö. Kindergarten- und Horte­gesetz angelehnt ist. Diese Koppelung an das Tarifsystem der ­öffentlichen Bediensteten bestehe seit 25 Jahren. Es ist deshalb erfolgt, weil die öffentliche Hand auch Kostenträger der Kindergärten ist und eine Subvention davon abhängig gemacht werde. „Wir sind ganz klar an die gesetzlichen Vorgaben des Landes gebunden“, sagt Bürgler-Scheub­mayr.
Dass die Gehälter der Mitarbeiter/innen in den Kindertageseinrichtungen allgemein und die Einstiegsgehälter im Besonderen gering sind, werde von der Caritas seit Langem gegenüber dem Land OÖ argumentiert. Bürgler-Scheubmayr hofft, dass die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Land zum neuen Dienstrecht ­höhere Anfangsgehälter und eine flachere Gehaltskurve bringen.
Die Gewerkschaft erwiderte, dass es keine Gehaltsobergrenze als Fördervoraussetzung gebe. Sonst würden ja die Kinderfreunde oder die Diakonie, die junge Kindergartenpädagog/innen besser bezahlen, auch keine Subventionen bekommen. Bürgler-Scheub­mayr hält dem entgegen, dass die Caritas in sehr vielen Gemeinden Kindergärten führt und die Gemeinden dann die aufgrund von Zahlungen über dem Tarif entstehenden höheren Abgänge der Kindergärten decken müssten.
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