Die meisten Menschen haben bis ins Erwachsenenalter nie einen Verstorbenen gesehen. Die Angst vor dem Sterben bewegt sie dennoch. Die Ökumenische Sommerakademie fragte nach einem menschenwürdigen Umgang mit Leben und Sterben in der modernen Gesellschaft.
Die Engel oben auf der Decke und an den Wänden des Kaisersaales im Stift Kremsmünster betrachten es aus ihrer himmlischen Perspektive heiter und entspannt. Für die Menschen unten auf den dicht gestellten Stühlen ist es eine hochernste Thematik, von der im Saal die Rede ist. Mit fast 500 Teilnehmer/innen im Lauf der drei Tage war die 14. Ökumenische Sommerakademie vom 11. bis 13. Juli 2012 die bisher bestbesuchte. Um das „Tabu Lebensende“ kreisten Vorträge und Diskussionen. Mit Spannung wurde die Thematik am ersten Tag verfolgt, plädierte doch der Hamburger Rechtsphilosoph Reinhard Merkel in „höchst seltenen Ausnahmen“ auch für die Erlaubnis einer aktiven Sterbehilfe. „Handlungen, die nur als Tötungshandlungen interpretierbar sind, bleiben verboten“, betont der Wissenschafter. Schon jetzt würde ja ein früheres Sterben als „Nebenwirkung“ in Kauf genommen, wenn z. B. einem unheilbar Kranken damit große Schmerzen erspart blieben. Merkel brachte auch das „finstere Gebiet der Sterbehilfe“ etwa bei siamesischen Zwillingen zur Sprache, wo der Tod eines der Kinder in Kauf genommen würde, oder bei unheilbar kranken Neugeborenen, die nur wenige Stunden unter großen Schmerzen zu leben hätten. Droht ein ethischer Dammbruch? „Wenn das Leben nur mehr Schmerz ist – und sonst nichts“, so Reinhard Merkel, sollte „aktive Sterbehilfe“ erlaubt sein. Eine Position, für die er von Teilen des Publikums Beifall erhielt, die aber dennoch von der Wiener Moraltheologin Sigrid Müller zurückgewiesen wurde. „Wir schaffen so Beschreibungen von Menschen oder Menschengruppen, die man töten darf“, warnte sie. Ein ethischer Dammbruch wäre die Folge, bei dem die Grenzen nicht mehr klar zu bestimmen wären. Sie plädiert dafür, „das Tabu zu töten bestehen zu lassen, aber sehr wohl das Tabu, wie Sterben und Tod heute geschieht, zu durchbrechen“. Der Mensch ist nicht einer, „der das Leben von der Geburt bis zum Tod selbst gestaltet“. Er müsste auch mit dem fertig werden „was er sich nicht selbst ausgesucht hat“. Das lange Sterben. Früher, sagt der Sozio-loge Klaus Feldmann aus Hannover, haben die Leute kurz gelebt – und sie sind kurz gestorben, durch Unfälle oder an Infektionskrankheiten. Heute leben sie – zumindest in den reichen Staaten – viel länger, aber sie sterben dafür auch lange. Die meisten Menschen wünschen sich einen plötzlichen Tod – aber nur rund einer von 20 stirbt tatsächlich plötzlich. In einer Art Abwehrmechanismus schieben sie die Tatsache ihres Sterbens hinaus. Viele haben bis in ihre späteren Jahre nie einen Leichnam gesehen. „Die Leute sterben ordnungsgemäß“, sagt Feldmann. Alles um das Sterben herum sei geregelt. Vorsicht bei Patientenverfügung. Aber Sterben gehört zum Leben. Der Innsbrucker Intensivmediziner Norbert Mutz ist fast täglich mit dieser Grenzlinie von Leben und Tod konfrontiert. „Ich darf den Tod nicht als eine Niederlage sehen“, meint er. „Er ist Teil des Lebens.“ „Ich werde nichts tun, um den Tod willentlich herbeizuführen“, sagte er. Er rät auch zur Vorsicht bei der Thematik der Patient/innen-Verfügungen, in denen jemand die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen festschreiben kann. Menschen hätten oft nicht das Wissen um dennoch mögliche Behandlungsmöglichkeiten, und manchmal gebe es aus ärztlicher Sicht doch noch sinnvolle Therapiemethoden. Was dann?
In Frieden sterben. Lieber von einem „friedlichen Tod“ als von einem „natürlichen Tod“ spricht der Theologe und Mediziner Karl Hunstorfer. Er plädiert für ein Miteinander aller, die Kranke und Sterbende begleiten – von den Mediziner/innen, den Pflegenden, auch dem Reinigungspersonal, den Angehörigen wie Seelsorger/innen. Sie können zusammenwirken, damit ein Mensch versöhnt mit seinem Leben, der Umwelt und den Mitmenschen aus der Welt gehen könne. Die Kunst zu sterben. Der Linzer Theologe Michael Rosenberger verwies auf die lange Tradition der „Kunst des Sterbens“ (ars moriendi), die in der griechischen Antike den Ursprung hat und im Christentum etwa in der Tugendlehre ihre Weiterentwicklung fand. Die Tugend der Demut etwa halte ständig bewusst, „dass ich aus Erde genommen bin und zur Erde zurückkehre“. Auch die Genussfähigkeit, nämlich die Wohltaten Gottes mit allen Sinnen erleben zu dürfen, gehöre zu diesen Tugenden. Der Glockenschlag der Uhren, auch die tägliche Rückschau auf den Tag, könnten mithelfen, sich der Endlichkeit und damit Kostbarkeit des Lebens bewusst zu werden – und sich so auch auf das Sterben vorzubereiten. Aus der Perspektive des eigenen Sterbens ließe sich auch für die Lebenspraxis viel gewinnen, meint Rosenberger. „Wie möchte ich meine Entscheidung aus der Perspektive meines Lebensendes getroffen haben“, wäre – so Rosenberger – eine hilfreiche Frage für schwierige Situationen. Wiederentdeckung der Seele. Der evangelische Theologe Christof Gestrich brachte bei der Akademie die „christliche Hoffnung über den Tod hinaus“ zur Sprache.„Hat das Christentum heute noch die Kraft, uns der Auferstehung vom Tod zu vergewissern?“, fragte er. Er redet einer „Wiedererweckung der Seele“ das Wort, die in der Theologie des 20. Jahrhunderts ein Schattendasein geführt hat. „Der Mensch hat nicht eine Seele, er ist Seele“, sagt Gestrich. „Christus in mir“ Platz einzuräumen, das hindert den Menschen, dass sich das eigene Ich übermäßig breit macht, aber auch, dass es sich übermäßig gering macht“. „Für die Toten ist gesorgt bei Gott“ – in dieser Gewissheit könne die Seele Ruhe finden. Pflegekarenz erweitern. Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer sieht es als eine politische Aufgabe an, dafür zu sorgen, dass mehr Menschen – wie sie es Umfragen zufolge eigentlich möchten – zu Hause sterben können. Pflege und Palliativmedizin müssten finanzierbar bleiben, notfalls durch Einsparungen in anderen Bereichen, meinte er. Pühringer kündigte eine politische Initiative an, dass auch Pflegende Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, Pflegekarenz für Sterbende in Anspruch nehmen können.
„Du darfst leben“
„Das Recht auf Leben ist kein Zwang – du darfst leben“. So fasst der evangelische Bischof Michael Bünker die Position der evangelischen Kirche in Österreich zur Thematik der Sterbehilfe zusammen. Verbunden damit ist: Nicht um jeden Preis müsse Leben erhalten oder verlängert werden. Sterben auf Verlangen wird in der evangelischen Kirche jedoch entschieden abgelehnt. „Sich fürsorgend für Sterbende zu erweisen“ ist für den Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer ein Weitergeben dessen, „was wir von Gott her empfangen“. Er machte bei der Sommerakademie auch auf das leise Sterben der Hungernden im westlichen Afrika aufmerksam. Es sei schwer, dafür öffentliche Aufmerksamkeit zu bekommen. Gast bei der Sommerakademie war auch der Metropolit der Rumänisch-Orthodoxen Kirche Serafin Joanta. Er verwies auf die orthodoxe Tradition, in der jeder Samstag dem Gedächtnis der Verstorbenen gilt – weil es der Tag der Grabesruhe Jesu ist.