Vergangene Woche gab der Verfassungsgerichtshof zwei Entscheidungen bekannt, die von einiger Tragweite sind: Trotz des gesellschaftlichen Wandels ist die Wahrung der Wochenendruhe von einem derart großen öffentlichen Interesse, dass ein Verbot der Ladenöffnung gerechtfertigt ist. Und – betteln darf nicht generell verboten werden, solange es nicht aggressiv oder kriminell organisiert stattfindet. In beiden Fragen ging es nicht nur um „Rechtsmaterien“, sondern um die Abwägung unterschiedlicher Güter. Und in beiden Fällen hat der VfGH festgestellt, der Mensch zählt mehr als die neuen, schönen – möglichst ungestörten – Konsumwelten. Danke! Hans Baumgartner Im Boot qualvoll verdurstet
Sie wollten nach Italien. Wie so viele vor ihnen hatten sie wahrscheinlich den Traum einer besseren Zukunft in Europa vor Augen. So wagten die 55 Afrikaner Ende Juni von Libyen aus diesen riskanten Bootstrip. Und wie so viele vor ihnen sind sie an ihrem Vorhaben gescheitert. Sie sind auf dem Boot im Mittelmeer verdurstet. Nur einer hat überlebt. Es stellt sich nun die Frage: Hat dieses Boot niemand bemerkt? Das Flüchtlingshilfswerk Jesuit Refugee Service übt hier scharfe Kritik. Es sei in „keiner Weise zu rechtfertigen, dass ein Schiff mit 55 Flüchtlingen in einem der meist befahrenen und kontrollierten Meere bewusst ignoriert und seinem eigenen Schicksal überlassen“ werde, heißt es von Seiten des Flüchtlingsdienstes. Die Europäische Union ist hier am Zug, endlich ihre Flüchtlingspolitik zu überdenken. Susanne Huber