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Hat ein Schüler in einem Pflichtfach einen Fünfer, darf er mit Zustimmung der Klassenkonferenz aufsteigen, ansonsten ist ein Nachzipf angesagt. Bei zwei Nichtgenügend muss in jedem der beiden Fächer die Wiederholungsprüfung gemacht werden. Und ab drei Nichtgenügend gibt es diese Chance nicht mehr. Also: Schulstufe wiederholen.
Dem Nachzipf steht der Vorzug gegenüber. Für diesen muss mindestens die Hälfte der Pflichtfächer mit Sehr gut beurteilt sein. Jedes Befriedigend muss mit einem zusätzlichen Sehr gut abgedeckt werden. Vierer darf es keinen geben.
Zeugnisse gibt es seit rund 400 Jahren. Sie waren Empfehlungsschreiben, mit denen armen Schülern ein Stipendium an einer Lateinschule ermöglicht wurde. Lebenswandel, Fleiß und Charakter wurden da beschrieben, kaum die Kenntnisse in einzelnen Fächern. Mit der allgemeinen Schulpflicht unter Maria Theresia bekamen die Schulzeugnisse eine besondere Bedeutung, auch als Bescheinigung der absolvierten Schulpflicht. Und schließlich wurde das Maturazeugnis zur Berechtigung für den Zugang zu Universitäten.
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