BRIEF_KASTEN
Angesichts der Randale in der Halloween-Nacht in Linz vergangene Woche wurde ein Austritt aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ins Spiel gebracht. Die EMRK sei nicht geeignet, mit den neuen Migrationsbewegungen umzugehen, heißt es seitens der FPÖ in Oberösterreich.
Nun sollte man zwar darüber nachdenken, wie die Unterscheidung zwischen Asyl und Migration besser handhabbar wird. Aber die EMRK geht weit über das Thema hinaus – und definiert vor allem Grundrechte auch für österreichische Staatsbürger. Ein Austritt wäre juristisch und politisch ein gefährlicher Fehler. Beginnen wir juristisch: Theoretisch ist ein Austritt Österreichs möglich. Allerdings ist die EMRK auch Bestandteil der österreichischen Bundesverfassung. Um sie zu ändern bräuchte man zumindest eine Zweidrittelmehrheit im Parlament – vielleicht sogar eine Volksabstimmung, weil bei den Menschenrechten mit der Rechtsstaatlichkeit ein Grundpfeiler der Verfassung berührt wird. Seit Jahrzehnten ist die EMRK zudem Grundlage für Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs und im Grunde unverzichtbar. Politisch ergibt die Sache auch keinen Sinn: Es fehlt die notwendige Parlamentsmehrheit dafür und der außenpolitische Schaden wäre enorm. Denn wer ist zuletzt aus der EMRK ausgetreten? Putins Russland. Wollen wir uns da einreihen?
Heinz Niederleitner
heinz.niederleitner@kirchenzeitung.at
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