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Positiv bewertet Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler, dass „einzelne langjährige Forderungen zum Schutz besonders vulnerabler Menschen aufgegriffen wurden“. Dazu zählten insbesondere die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge „ab dem ersten Tag“ sowie das Monitoring durch die Volksanwaltschaft. Zugleich warnte Tödtling-Musenbichler davor, dass die beschlossenen Maßnahmen ohne ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung wirkungslos bleiben könnten. Es brauche „ausreichend Personal, klare Strukturen und zusätzliche finanzielle Mittel“, erklärte die Caritas-Präsidentin.
Kritisch beurteilt die Caritas die geplanten Einschränkungen beim Familiennachzug. „Eine Quotenregelung bei der Familienzusammenführung ist mit dem Menschenrecht auf Familie nicht vereinbar“, sagt Tödtling-Musenbichler. Besonders problematisch sei auch der künftig vorgesehene neue subsidiäre Schutzstatus. Menschen könnten dadurch „teilweise durch das soziale Netz fallen“, warnte Österreichs Caritas-Präsidentin.
Die Diakonie sieht in dem Gesetzespaket einen „Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs“. Besonders kritisch bewertet Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser die vorgesehenen Freiheitsbeschränkungen und haftähnlichen Unterbringungen auch für Minderjährige.
Wie die Caritas hebt die Diakonie positiv hervor, dass die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge künftig ab dem ersten Tag gesetzlich verankert wird.
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