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Die Sozialhilfe löst die bisherige Mindestsicherung ab und wird mit 1. Jänner 2020 umgesetzt. Der Richtsatz 2020 beträgt ca. 900 Euro und setzt sich aus dem Grundbetrag (65 %) und dem Arbeitsqualifizierungsbonus (35 %) zusammen. Bei mehreren Erwachsenen bzw. mehreren Kindern im Haushalt wird der Richtsatz mit jeder Person niedriger. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen wird ein Teil der Sozialhilfe für Deutschkurse zweckgewidmet. Armutskonferenz und Caritas OÖ sehen in der neuen Sozialhilfe eine Abkehr von der Armutsbekämpfung. Es bringe mehr Hürden für Menschen in ohnehin schwierigen Lebenssituationen, vor allem für Familien mit mehreren Kindern und für Asylberechtigte. Alois Pölzl, Bundesvorsitzender des Berufsverbandes Sozialer Arbeit, hat kein Verständnis für das politische Ziel des Gesetzes. Es beseitige zwar einige Unklarheiten des alten Gesetzes, und dass Personen, die Arbeit finden können, sich auch darum bemühen sollen, findet Alois Pölzl in Ordnung. „Aber die politische Zielrichtung weg von der Armutsbekämpfung hin zu Almosen halte ich für falsch und kontraproduktiv.“ Es gehe nicht mehr darum, Menschen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu fördern, sondern um größeren Druck. „Mit Zwang kommt man aber nicht zu Dienstverhältnissen, die für Dienstgeber und Dienstnehmer dauerhaft zufriedenstellend sind.“
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