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„Massive Ängste“ der Männer beim Namensrecht

GESELLSCHAFT_SOZIALES

Vor 30 Jahren ging es in der Kirchenzeitung um Paare, die mit der damals gültigen Namensregelung nicht zufrieden waren. In der Kritik stand damit auch die Praxis, dass die Männer automatisch den Familiennamen weitergaben.
 

Ausgabe: 12/2024
19.03.2024
- Paul Stütz
Vor 30 Jahren Thema: das Namensrecht
Vor 30 Jahren Thema: das Namensrecht
© Archiv

Die 1993 entstandene Initiative bestand aus Paaren, die mit der damals gültigen Namensregelung nicht zufrieden waren.  Die Initiative forderte, die Möglichkeit ein, „daß bei der standesamtlichen Heirat beide den Namen behalten können. (...) Zweitens soll es möglich werden, daß der Doppelname (d.h. Familienname der Frau + des Mannes) zum Familiennamen werden kann“, berichtete die Kirchenzeitung im März 1994.

 

„Für sie ist es nicht mehr selbstverständlich, daß mit der standesamtlichen Heirat der Name der Frau (oder des Mannes) verschwindet. Allzu oft bedeutet der Verlust des Namens – wie Betroffene berichten – auch ein Stück Verschwinden der bisherigen Lebensgeschichte und Distanz zur Herkunftsfamilie.“

 

Für die Initiative war die standesamtliche Heirat keine so massive Veränderung, dass ein Partner deshalb unbedingt einen neuen Namen brauchen würde. Ehe bedeute ja nicht, dass man zu einer Einheit verschmelze.  

 

Hinter der „schleppenden Diskussion“ um die Erweiterung des Namensrechts ortete die Initiative massive Ängste vonseiten der Männer. „Das gefährdet die Ideologie vom Stammhalter“, schrieb die Kirchenzeitung und zitierte eine Frau aus der Initiative: „So, als ob ich als Tochter den Stamm nicht aufrechterhalten könnte.“

 

Viele Paare der Initiative für das erweiterte Namensrecht kamen übrigens aus dem kirchlichen Milieu. Sie lobten die Kirche dafür, dass sie Menschen die kirchliche Heirat ermöglicht, wenn sie wegen des gemeinsamen Familiennamens auf die staatliche Heirat verzichten mussten. 


Die Liberalisierung des Namensrechts sollte 19 Jahre später dann tatsächliche Realität werden. Seither sind Doppelnamen für ganze Familien, also auch für die Kinder, möglich. Somit muss keine Ehepartnerin und kein Ehepartner mehr auf seinen Nachnamen „verzichten“.   

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