REZEPT_
Suchte man früher den Rechtsanwalt im Falle einer Scheidung auf, kommen heute immer mehr Paare vor der Hochzeit in meine Kanzlei, um sich betreffend eines Ehevertrages beraten zu lassen. Die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alles, was gemeinsam erwirtschaftet wurde, zwischen den Ehegatten aufgeteilt wird. Ein Ehevertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn Eigentum vorhanden ist oder eine Firma. Aber auch bei bloßem Gebrauchsvermögen kann ein solcher Vertrag am Ende Klarheit über die Aufteilung bringen.
Der Begriff des Ehevertrages ist meist eher negativ behaftet, da er einem meist vermittelt, dass Zweifel hinsichtlich des Vertrauens bestehen. Aber dem ist nicht so. Viele Paare sind sogar beruhigt, wenn ein solcher Ehevertrag abgeschlossen worden ist, daher kann ich aus meiner Erfahrung sagen, dass sich die Zeiten der eher negativen Behaftung ebenso geändert haben. Es verschafft den meisten Paaren einfach nur Klarheit.
Im Fall einer Scheidung sind die Fronten meist so verhärtet, vor allem wenn die Ehe zerrüttet ist oder Verschulden eines Ehegatten gegeben ist, dass eine normale Kommunikation zwischen den Ehegatten in einem solchen Fall nur schwer möglich ist. Als Rechtsanwalt sieht man sehr oft, dass Paare im Falle einer Scheidung sogar bereuen, keinen Ehevertrag vorab abgeschlossen zu haben.
Darüber hinaus ist man sich in manchen Fällen nicht mehr ganz sicher, was der eine und was der andere Teil in die Ehe miteingebracht hat, und schon ist es alles andere als einvernehmlich bzw. ärgert es einen, dass man so etwas nicht vorab geregelt hat. Hat man aber für einen solchen Fall bereits einen Ehevertrag abgeschlossen, dann muss man sich im Falle einer Scheidung auch nicht mit solchen Dingen auseinandersetzen.
Ein Ehevertrag kann auch noch nach der Heirat abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass auch bereits verheiratete Paare einen solchen Ehevertrag abschließen können und ihr Gebrauchsvermögen etc. regeln können. Es empfiehlt sich aber klarerweise, dies im Vorhinein zu regeln. Leider gibt es auch Fälle, in denen sich ein Ehepartner nach der Hochzeit charakterlich sehr ändert und eventuell den in dem Vertrag geregelten Angelegenheiten nicht mehr so zustimmt wie vor der Eheschließung, daher ist es vor der Ehe absolut sinnvoller, einen solchen Ehevertrag abzuschließen.
Wichtig ist vor allem, dass ein solcher Ehevertrag notariatsaktpflichtig ist. Das bedeutet, dass der Vertrag sehr wohl von einem Rechtsanwalt oder den Ehegatten selbst erstellt werden kann, jedoch bedarf er der Beurkundung durch einen Notar.«
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