Wort zum Sonntag
Seit Monatsbeginn wird für alle Ansprüche, die sich nach der Dauer der Beschäftigung richten – also auch Gehaltsvorrückungen – die gesamte Karenzzeit in vollem Umfang berücksichtigt. Familienverbands-Präsident Alfred Trendl sagte: „Wir fordern diese Anrechnung seit über acht Jahren und freuen uns, dass damit ein erster wichtiger Schritt passiert ist, eine mittelbare Diskriminierung von Eltern zu beenden.“
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