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Donnerstag, 26. April 2018
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    • Diözese

      Der territorial umschriebene Amtsbezirk eines regierenden Bischofs, auch Bistum genannt. Die Diözese ist eine Teilkirche der römischkatholischen Weltkirche. Sie ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche rechtsfähig. Mehrere Diözesen sind einer Erzdiözese zugeordnet. Das Gebiet der Diözese wiederum ist in Pfarreien und Dekanate, ggf. auch Regionen und Bezirke aufgegliedert.

    • Dom

      Von lat. ,domus domini' = Haus des Herrn. Dom wurde zu einem synonymen Begriff für Kathedrale.

    • Dombauhütte

      Das Werkstättengebäude für die Steinmetzen an einer Kathedrale, aber auch das Institut, das für den Bau und die Erhaltung einer Kathedrale verantwortlich ist.

    • Domherr

      Mitglied des Domkapitels.

    • Domkapitel

      Rechtsfähige, geistliche Körperschaft mit eigenen Rechten. Das Domkapitel verwaltet den Dom. Ihm obliegt die Durchführung des feierlichen Gottesdienstes in der Kathedralkirche. Das Domkapitel wirkt an der Leitung der Diözese mit und hat in manchen Diözesen ein Wahlrecht bei der Neubesetzung des Bischofsamtes.

    • Enzyklika

      Enzykliken sind seit Papst Benedikt XIV. (1740-1758) gedruckte Rundschreiben des Papstes an den Gesamtepiskopat, einen Teil davon oder an alle Menschen guten Willlens. Gegenstand sind die Glaubens- und Sittenlehre, aber auch Philosophie, Sozial-, Staats- und Wirtschaftslehre, Disziplin oder Kirchenpolitik.

    • Erstes Vatikanisches Konzil

      Ein Konzil ist die Zusammenkunft aller Kirchenleitungen der römisch-katholischen Kirche, im Kern also des Papstes mit den Bischöfen. Das Erste Vatikanische Konzil fand von 1869-1870 im Vatikan statt. Dabei stand die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes neben der Abwehr von Modernismus und Materialismus im Mittelpunkt.

    • Erzbischof

      Amtstitel des Bischofs, der einer Erzdiözese vorsteht, auch Metropolit genannt. Der Erzbischof leitet die Erzdiözese und hat ein Aufsichtsrecht über die Reinerhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung in den ihm unterstellten Diözesen (Suffraganbistümern). Erzbischof gibt es auch (selten) als reinen Ehrentitel.

    • Eucharistie

      Griech. ,Danksagung'. Ursprünglich das aus der jüdischen Liturgie stammende Dankgebet, in das die christliche Liturgie den Einsetzungsbericht vom Letzten Abendmahl und den Nachvollzug des Abendmahles einbettete. Katholiken bekennen: Durch die Konsekration des Priesters ist Jesus Christus wahrhaft, wirklich und wesentlich unter den Gestalten von Brot und Wein präsent.

    • Fronleichnam

      Das Fronleichnamfest am Donnerstag nach dem Dreifaltigkeitsfest, auch Hochfest des Leibes und Blutes Christi, feiert die Eucharistie als Opfer, Kommunion (Opferspeise) und - wegen der Realpräsenz Christi im Tabernakel - zugleich als Gegenstand der Anbetung. Es ist ein Erinnerungsfest an die Einsetzung des Altarsakramentes, das eigentlich Gründonnerstag gefeiert werden müsste, aber der Passionswoche wegen als zu diesem Termin unangebracht empfunden wurde. Es wurde deshalb - in einer Zeit, als der Osterfestkreis mit Pfingsten fünfzig Tage nach Ostern schloß - an das Ende der österlichen Zeit gelegt.

    • Geistlicher Rat

      Mit geistlicher Rat wird das Beratungsgremium des Diözesanbischofs bezeichnet. Diesem gehören alle Bischöfe der Diözese, der Generalvikarund in manchen Diözesen alle Angehörigen des Domkapitels an. Geislticher Rat ist aber auch ein vom Bischof verliehener Ehrentitel verdienter Seelsorger.

    • Generalvikar

      Generalvikar (lat. vicarius generalis) ist die Amtsbezeichnung eines Priesters, der als Vertreter des Diözesanbischofs im Bereich der allgemeinen Verwaltung die Geschäfte führt und als ,alter ego' des Bischofs gilt. Ernannt wird der Generalvikar durch den Bischof. Der Auftrag erlischt mit Abtreten oder Tod des Bischofs.

    • Habit

      Der Habit (lat. habitus = Äußeres, Kleidung) nennt man das Gewand der Ordensleute.  An diesem Habit kann man Mitglieder der einzelnen Orden unterscheiden.

    • Hirtenbrief

      Auch: Bischofswort. Bischöfliches Schreiben mit Erläuterungen zu Fragen des Lebens und des Glaubens, in der Regel an die Gläubigen gerichtet.

    • Kanoniker

      Mitglied einer nichtklösterlichen kirchlichen Gemeinschaft, z.B. eines Stifts- oder Domkapitels.

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    Quelle Glossar

    Redaktion der KirchenZeitung.

    Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

     

    Weitere gewünschte Begrifflichkeiten können Sie gerne schicken an office@kirchenzeitung.at   

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