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„Ich wäre gerne einmal unvernünftig!

„Du tust die ganze Zeit nichts anderes als Löcher stopfen.“ – So erzählt Frau Ludmilla* ihre Situation. Ein Burnout hat sie aus Berufstätigkeit und Einkommen geworfen. Seit Jahren muss sie mit ganz wenig Geld auskommen, darf aber auch nichts dazuverdienen.
Ausgabe: 2013/41, Ausgleichszulage, Mindestsicherung, Kupfermuckn, Taubinger
08.10.2013
- Ernst Gansinger
Ludmilla bezieht eine bedingte Pension. Sie muss kurztreten, denn „wer arm ist, muss immer vernünftig sein. Irgendwann will ich auch unvernünftig sein“, sagt sie, und einmal Urlaub machen, ins Theater gehen oder einfach wo hinfahren. Ihr stehen inklusive Wohnbeihilfe etwa 900 Euro im Monat zur Verfügung. „Die Einzimmer-Wohnung ist günstig. Dennoch „ist es grenzwertig“, sagt Ludmilla. „Wenn außertourlich etwas anfällt, habe ich ein Problem.“ Etwa kürzlich, als ihre Handyrechnung nicht wie üblich etwa 20, sondern – ohne Vorwarnung – wegen überschrittener Freiminuten 150 Euro betragen hat.

Mindestsicherung: Urlaub bleibt Luxus


Die 34-jährige ­Sonja Taubinger aus Linz bezieht Mindestsicherung – etwa 870 Euro im Monat. – Davon muss sie für Miete und Betriebskosten 245 Euro zahlen, für Lebensmittel gibt sie ungefähr 250 Euro aus. Bleiben noch 370 Euro für alles andere. Da lassen sich keine große Sprünge machen, schon gar keine Urlaubssprünge. Urlaub, der Ersatz von kaputt gegangenen Haushaltsgeräten, Kleidung und Schuhe – alles ist ein Finanzierungsproblem.

Schmälernder Zuverdienst


Mindestsicherung und kleinste bzw. bedingte Pensionen werden zudem mit einer Bedingung verschärft: Wird eine Ausgleichszulage bezogen oder eine Pension wegen Krankheit – oft ist es psychische Not – bedingt bezogen, dürfen die betroffenen Personen kaum etwas dazuverdienen, sonst wird ihre Pension kleiner oder die Ausgleichszulage schwindet.

Hartes Auffangnetz


„Ich darf ja nichts dazuverdienen“, ist Ludmilla vorsichtig. Sie will den Bezug ihrer bedingten Pension nicht riskieren. – Das Auffangnetz meint es oft hart mit den Aufgefangenen. – Sie dürfen ihr Einkommen nicht ein bisserl durch Nebenbei-Beschäftigungen aufbessern. – Ähnlich sagt es Sonja Taubinger. Sie hätte im Trödlerladen der Arge Obdachlose gerne ausgeholfen, aber alles, was sie bekommt, wird ihr von der Mindestsicherung abgezogen. Nur die paar Euros aus dem Verkauf der Obdachlosen-Zeitung „Kupfermuckn“ bleiben ihr wirklich. Insgesamt ist ihr im Leben bisher nicht viel geblieben: Mit 19 Jahren obdachlos geworden, kam sie in die Notschlafstelle. Eines der Kinder hat sich das Leben genommen. Ihr Mann ist vor fünf Jahren gestorben; sie selbst hat Krebs. So vom Leben gezeichnet, hat sie keine ­Chance am Arbeitsmarkt. Wenigstens fand sie im Sozialverein B37 eine Wohnmöglichkeit, seit vier Jahren sogar in einer Wohngemeinschaft. Sie hat schon viel verloren, nicht jedoch ihre Hoffnung und das Interesse an Engagement. So setzt sie sich ein als Bewohnervertreterin und Interessensvertreterin im B37.

Laufende Überprüfung


Jährlich muss Sonja Taubinger vom Magistrat Linz überprüfen lassen, ob sie aufgrund ihrer Situation die Mindestsicherung noch zu Recht bezieht. Auch bei Ludmilla wird regelmäßig überprüft, ob sie noch pensionsberechtigt ist. Sie hoffen beide darauf, dass sie wieder so fit werden, dass sie arbeitsfähig sind und damit ein Einkommen beziehen können, mit dem sich auskommen lässt. Sie hoffen aber gleichzeitig auch, dass sie nicht als arbeitsfähig beurteilt werden, solange sie kaum Kraft zum Leben haben.

„Jetzt kommt das Weihnachtsgeld. Das ist ein Puffer wie das Urlaubsgeld. Urlaub machst sowieso nicht. Keinen Puffer zu haben, steigert die Angst. Du hast immer im Hinterkopf: Was machst du, wenn du nicht zahlen kannst? “  Ludmilla* *  Name der Redaktion bekannt.

Zum Thema

Ausgleichszulage


Von den 1,9 Millionen ASVG-Pensionist/-innen in Österreich beziehen etwa 235.000 eine Ausgleichszulage. Diese ist ein Aufstockungsbetrag, wenn das Gesamteinkommen unter dem monatlichen Richtsatz liegt.  Dieser beträgt für alleinstehende Pensionist/innen 837,63 Euro.

Krankheitsbedingte Pension


Im Jahr 2011 sind rund 7200 Menschen unter 50 Jahren in Invaliditätspension gegangen. Davon waren ca. 6400 befristet. Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug einer krankheitsbedingten Pension kann zu einer Teilpension führen. So wird bei einem Gesamteinkommen über 1.108,17 Euro ein Anrechnungsbetrag von der Pension abgezogen, sofern das Erwerbseinkommen 386,80 Euro übersteigt.

Mindestsicherung


191.000 Menschen bezogen 2011 in Österreich eine bedarfsorientierte Mindestsicherung.
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