In manchen Bundesländern gibt es schwere Mängel bei der Vollziehung der Mindestsicherung, kritisiert Hans Baumgartner in seinem Kommentar.
Ausgabe: 2014/18, Mindestsicherung
29.04.2014
- Hans Baumgartner
Als im Herbst 2010 die alte „Sozialhilfe“ durch die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ abgelöst wurde, sprachen auch die Wohlfahrtsverbände von einem wichtigen Schritt zur Armutsbekämpfung. Damit war vorerst auch einmal die unwürdige Debatte beendet, dass die Mindestsicherung eine „soziale Hängematte“ für Leistungsunwillige sei. Die nachzuweisenden niedrigen Einkommens- und Vermögensgrenzen und die verpflichtende Einbindung der Leistungs-bezieher/innen in Arbeitsmarktmaßnahmen nahmen der Polemik mit der Zeit den Wind aus den Segeln. Doch als – auch nach einer gewissen Umstellungszeit – die Klagen der hilfesuchenden Klient/innen bei der Caritas und anderen nicht abrissen, verdichtete sich der Verdacht zur Gewissheit: in manchen Bundesländern gibt es schwere Mängel bei der Vollziehung der Mindestsicherung. Auch als 2012 eine offizielle Überprüfung durch den Bund diese Mängel bestätigte, kam es zu keinen Verbesserungen. Nun hat die Volksanwaltschaft in ihrem jüngsten Jahresbericht ebenfalls festgestellt, dass eine ganze Reihe von Bundes- ländern (in unterschiedlichem Ausmaß) ihren Verpflichtun-gen, die sie in einem Vertrag mit dem Bund übernommen haben, nicht nachkommt. Betroffene erhalten ihr Geld zu spät, nicht in angemessener Höhe oder gar nicht; Unterstützungen werden rechtswidrig zurückgefordert; die Anträge werden nur schlep- pend behandelt; das bestehende „Verschlechterungsverbot“ gegenüber der alten Sozialhilfe werde vielfach ignoriert. Das ernüchternde Résumé: Ein Armutszeugnis, ausgestellt auf dem Rücken der Armen.