Jugendliche Straftäter bis etwa 18 Jahre, die nicht allzu folgenschwere rechtsextremistische Delikte begangen haben, sollen in Zukunft nicht mehr automatisch vor Gericht landen. In den Gerichtsbezirken Wels und Ried wurde jüngst ein Modell für den außergerichtlichen Tatausgleich präsentiert, das mehr bringen soll als Geld- oder Haftstrafen. Junge Neonazis und Mitläufer der rechten Szene können im Fall von Straftaten künftig verpflichtet werden, an einem etwa einmonatigen Kurs teilzunehmen. Dieser Kurs besteht aus Gesprächsrunden, Filmen mit anschließender Diskussion und aus Exkursionen in das ehemalige Konzentrationslager Mauthausen bzw. in die NS-Euthanasieanstalt Hartheim. Erarbeitet wurde das Konzept von zwei Geschichtswissenschaftlern der Uni Linz und von der Initiative „Welser gegen Faschismus“, die seit Jahren unter Jugendlichen Aufklärung über die NS-Zeit betreibt. Jährlich sind die Gerichte Wels und Ried mit etwa 20 jungen Neonazis konfrontiert. M. Kranzl-G.