Wer noch nie persönlich mit einem Notar zu tun hatte, weiß meist sehr wenig über dessen Tätigkeitsbereich. In der öffentlichen Meinung verbindet man den Notar mit der Verfassung von Testamenten und Regelung des Nachlasses eines Verstorbenen. Natürlich gehört auch das ganz wesentlich zu den Aufgaben eines Notars, bildet aber in der Praxis nur einen kleinen Teil seiner Tätigkeit.Der Notar hat darüberhinaus ganz wesentlich zu tun mit dem Erwerb von Grund und Boden, von Wohnungseigentum und dessen Begründung. Er verfaßt Ehepakte, das sind Vereinbarungen von Ehegatten über das gemeinsame Vermögen. Er verfaßt Verträge, in denen Eltern ihren Besitz an Kinder übertragen; auch Verträge, die im Todesfall eines Menschen wirksam werden; Mietverträge und Adoptionsverträge. Er begleitet und berät im Falle der Notwendigkeit der Begründung einer Sachwalterschaft für Menschen, die ihre eigenen Angelegenheiten aus Gesundheitsgründen nicht mehr in Ordnung zu halten imstande sind. Er hilft bei der Regelung wirtschaftlicher Fragen für Menschen, die in nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften leben. Er verfaßt Verträge über Gesellschaften des wirtschaftlichen Lebens, von der offenen Erwerbsgesellschaft bis zur Aktiengesellschaft.Über jedes der vorgenannten Stichworte könnte man leicht 20 Seiten oder mehr schreiben. Um ein Beispiel zu nennen: Über die Regelung der Erbfolge im Todesfall gibt es einen bekannten Kommentar zu den entsprechenden Gesetzen im Umfang von 1.082 Seiten in Form der Linzer Kirchenzeitung.Wenn ich mich in den nächsten Ausgaben der Kirchenzeitung mit oben angeführten Fragen auseinandersetze, dann werde ich in aller gebotenen Kürze die wichtigsten Fragen zur Sprache bringen, die erfahrungsgemäß den Leserkreis der Linzer Kirchenzeitung interessieren.