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Demokratisierung in der EU unterstützen

Das neue EU-Parlament hat mehr Mitbestimmungsrechte als je zuvor
Ausgabe: 1999/22, EU, Demokratisierung, Mitbestimmung
01.06.1999
- Hans Baumgartner
„Ein aufgewertetes Parlament braucht den Rückhalt der Bürger/innen. Deshalb ist es wichtig, daß viele zur Europawahl am 13. Juni gehen“, meint Dr. Wolfgang Streitenberger.

Glaubt man den Umfragen, werden diesmal weniger Österreicher/innen zur EU-Wahl gehen als vor vier Jahren. Wird damit die Demokratisierung der EU nicht geschwächt?
Streitenberger. Mit dem Vertrag von Amsterdam, der seit 1. Mai in Kraft ist, wurden die Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlamentes deutlich gestärkt. Im Kräftedreieck zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU (Ministerrat) und dem Parlament haben die direkt gewählten Vertreter in vielen Bereichen an Enfluß dazugewonnen. Es wäre daher bedauerlich, wenn der – von vielen geforderte– „Demokratisierungsschub“ durch eine schwache Wahlbeteiligung nicht die nötige Unterstützung fände. Denn ein Parlament, das einen starken Rückhalt bei den EU-Bürger/innen hat, kann seine Rechte selbstbewußter und wirksamer ausschöpfen, als wenn gerade noch die Hälfte der Bevölkerung dahintersteht.

Jede Panikmache ist falsch

Eine erhebliche Rolle im Wahlkampf spielt das Thema Osterweiterung. Was hat das mit dem EU-Parlament zu tun?
Streitenberger. Bei der für die künftige Entwicklung Europas äußerst bedeutsamen Frage der EU-Erweiterung muß man sehr klar verschiedene Ebenen auseinanderhalten. Da ist einmal die Innenpolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten. Hier gibt es aufgrund tatsächlicher oder befürchteter Probleme die unterschied- lichsten Positionen der politischen Parteien. Die einen sind für einen möglichst raschen Beitritt, um die jungen Demokratien zu stabilisieren, die anderen für einen möglichst späten, weil sie z. B. den Zustrom billiger Arbeitskräfte befürchten, die einen sind für kurze Übergangsfristen, die anderen für lange. Von diesen innenpolitischen Auseinandersetzungen unbeeinflußt laufen die Beitrittsverhandlungen, nachdem die Gemeinschaft die Aufnahme derartiger Gespräche mit Zypern und einer Reihe ehemaliger Ostblockländer beschlossen hat. Die EU-Mitgliedsländer, vertreten durch den (Minister)Rat und die Kommission, führen dabei mit jedem Beitrittswerber eine Reihe von Verhandlungsrunden (Regierungskonferenzen). Derzeit geht es in den Gesprächen vor allem darum, festzustellen, wie weit die rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Standards der Beitrittswerber vom EU-Niveau entfernt sind, und in welchem Zeitraum diese Länder in der Lage sind – auch mit Unterstützung der EU – aufzuholen. Denn eines ist klar, ohne eine weitestgehende Anpassung an die EU-Standards in Gesetz und Praxis wird es keinen Beitritt geben. Zu allerletzt gibt es dann einige wenige Punkte, wo Ausnahmen oder Übergangsregelungen ausgehandelt werden, wie das auch beim Beitritt von Österreich der Fall war. Erst nach Abschluß dieser Verhandlungen entscheiden die Mitgliedsländer und das Parlament über die Aufnahme. Die Panikmache, daß sich die EU übereilt mit unreifen Partnern einläßt, entbehrt also jeder Grundlage.

Gemeinsame Außenpolitik

Im EU-Wahlkampf werden auch Fragen der Neutralitäts- und Sicherheitspolitik heiß diskutiert. Ist das der richtige Ort und die richtige Zeit für diese Debatte?
Streitenberger. Mir steht es nicht zu, die Inhalte einer Wahlauseinandersetzung zu kommentieren. Ohne Zweifel aber ist es eine entscheidende Frage, ob es zu einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, die derzeit sehr am Anfang steht, kommt. Die Entscheidungen darüber aber trifft nicht das EU-Parlament, sondern – nur mit einstimmigen Beschlüssen – der Europäische Rat der Regierungs- und Staatschefs. Diese sind wiederum ihren Parlamenten verantwortlich. Deshalb meine ich: Ob es zu einer starken Außen- und Sicherheitspolitik der EU kommt und wie diese aussieht, das muß zunächst innenpolitisch in den einzelnen Mitgliedsländern geklärt werden.

Österreich muß entscheiden

Zum Zeitpunkt der Debatte: Der Kosovokonflikt hat die Diskussion um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik rasant beschleunigt. Nicht zufällig hat die deutsche Präsidentschaft für den Kölner Gipfel im Juni ein Positionspapier vorgelegt, wo die Verschmelzung der EU mit der WEU (Westeuropäische Union – Sicherheits- und Verteidigungspakt mit Beistandspflicht) vorgeschlagen wird. Das bedeutet, daß auch in Österreich Entscheidungen anstehen, wie die EU-Außen- und Sicherheitspolitik aussehen soll und wie Österreich daran teilnehmen will.

Die Europäische Gemeinschaft wächst immer mehr zusammen. Was fehlt, so sagen u. a. kirchliche Stimmen, ist ein gemeinsamer Grundwertekatalog. Wie steht es damit?
Streitenberger. Diese Frage wurde im Zuge des Amsterdamer Vertrags verhandelt. Da die EU aber ein Staatenbund ist, hat man aus rechtlichen Gründen von einem gemeinsamen „Grundgesetz“ Abstand genommen. Man hat aber im Vertrag festgelegt, daß die Mitgliedsländer der EU an die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Grundrechte gebunden sind. Wer diese verletzt, kann mit Sanktionen bis zur Aussetzung des Stimmrechtes im Rat bestraft werden. Umgekehrt kann auch die EU selber auf die Einhaltung der Menschenrechte geklagt werden. Und schließlich sind in den Gemeinschaftsverträgen auch eine Reihe von sozialen Grundrechten, wie gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer, enthalten, die einklagbar sind.
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