Die Vollversammlung der Wirtschaftskammer OÖ am 26. Mai 1999 wandte sich einstimmig gegen eine Abfertigung bei Selbstkündigung. Auch hat sich die Wirtschaftskammer gegen eine Verminderung der Jahresfristen zur Erlangung eines Abfertigungsanspruches ausgesprochen. Präsident Kaun unterstützte diese von freiheitlicher Seite eingebrachte Resolution und wies darauf hin, daß für die Wirtschaftskammer OÖ. eine Neugestaltung des antiquierten Abfertigungsanspruches diskussionwürdig sei, sie müsse aber für den Arbeitgeberbetrieb kostenneutral sein.