Unter dem Titel „Wer zahlt, schafft an“ setzt sich der Kunstreferent der Diözese Linz, Dr. Conrad Lienhardt, in der Zeitschrift „Kunst und Kirche“ kritisch mit der derzeitigen Praxis der Einbindung von Kunst in den Kirchenbau auseinander. Lienhardt verweist darauf, daß Kunst in und um Kirchen die mehrheitliche Zustimmung der pfarrlichen Gremien braucht, „obwohl hinlänglich bekannt ist, daß über Kunst und ihre Qualität demokratisch nicht abgestimmt werden kann”. Damit ist die Kunst am Ort auf den Geschmack und das Bildungsniveau der Bauherrn verwiesen. Natürlich sei es aber nicht sinnvoll – so der Kunstreferent – Menschen Kunst aufs Auge zu drücken, ob sie das nun wollen oder nicht.
Pfarrgemeinden können sich in der Regel Kunst nur leisten, wenn Bund, Land und Kommune den Auftrag subventionieren. Damit sind aber meist Bedingungen verknüpft, z. B. daß der Künstler Österreicher sein müsse. Die Diözese wiederum kann in der gegenwärtigen Finanznot nicht mitzahlen. Aber sie ist bemüht, im Bereich der Baukunst und der zentralen Ausstattungselemente einer Kirche (Altar, Ambo, Sedes) und der Glasfenster auf bestmögliche Qualität zu achten.
Für höchst bedenklich hält Lienhardt freilich die Entwicklung, daß Architekten diese sogenannten liturgischen Orte selbst gestalten und Künstlern bestenfalls der Kreuzweg oder ein Altarbild überlassen bleibt. Er äußert den Verdacht, „daß manche Architekten in der Arbeit des bildenden Künstlers eine ästhetische Dekoration erkennen, die die Architektur schmückt“.
Schließlich lehnt der Leiter des diözesanen Kunstreferates in diesem Beitrag der Zeitschrift „Kunst und Kirche“ auch eine prozentuelle Festlegung ab, wie viel von den Baukosten für Kunst ausgegeben werden müßten. Es sei ein Armutszeugnis für die betroffenen Bauherrn. „Denn entweder traut man ihnen die Umsicht nicht zu, der Kunst einen entsprechenden Stellenwert beizumessen, oder man läßt ihnen ohne einen gesetzlich eröffneten Rahmen keinen Raum zu entsprechenden Aufträgen.“