Ausgabe: 1999/24, Zur Sache, Liebmann, Körner, Bischofsfindung
15.06.1999
Die Anforderungen an das Bischofsamt und Fragen rund um die Ernennung von Bischöfen stehen im Mittelpunkt einer von Bischof Kothgasser geleiteten Projektgruppe zum „Dialog für Österreich“. Bis Herbst sollen die Ergebnisse vorliegen. Zwei Mitarbeiter der Gruppe, die Grazer Theologieprofessoren Liebmann und Körner, sowie der Wiener Kirchenrechtler Primetshofer haben im Auftrag der Dekane der Theologischen Fakultäten und Hochschuken zwei „Modelle zur Bischofsfindung“ erarbeitet. Die Vorschläge der Dekane entsprechen dem weitverbreiteten Wunsch der Ortskirchen nach Mitbestimmung und sind, so die Autoren, mit dem gegenwärtigen Kirchenrecht vereinbar. Im Kanon 377 des Kirchenrechtes heißt es: „Der Papst ernennt die Bischöfe frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten.“ Im Modell eins erstellt ein Wahlgremium einen Dreiervorschlag, aus dem der Papst einen Kandidaten als Bischof bestätigt. In der zweiten Variante erstellt das Wahlgremium eine Liste von zehn bis 15 Kandididaten, die dem Heiligen Stuhl vorgelegt wird. Dieser stellt die grundsätzliche Eignung oder Nichteignung der Kandidaten fest. Aus den „geeigneten“ Kandidaten wählt das Wahlgremium dann den Bischof. Das Wahlgremium soll aus dem Diözesanbischof bzw. dem Diözesanadministrator, den Bischöfen der Kirchenprovinz sowie aus gewählten VertreterInnen der Priester, der Laien und der Ordensleute bestehen.