Bereits eine Mehrheit der unselbständig Erwerbstätigen (57 %) ist von Sonderformen der Arbeitszeit betroffen.
Das Sozialministerium hat in einer Publikation Mikrozensus-Daten vom September 1997 veröffentlicht, die einen Überblick über Sonderformen der Arbeitszeit ermöglichen. Die von Gerald Hammer verfaßte Studie wertet Arbeitszeiten, die von einer normalen Fünftage-Woche (Montag bis Freitag, tagsüber) abweicht als Sonderformen der Arbeitszeit. Das sind Samstags- und Sonntags- wie Feiertagsarbeit, Abend- und Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) Schicht- und Wechsel- sowie Turnusdienst und Arbeitszeiten außerhalb einer Normalarbeitszeit von 36 bis 40 Stunden. Frauen sind von diesen Arbeitszeit-Sonderformen stärker betroffen; 64 % der Frauen gegenüber 52 % der Männer haben eine Arbeit mit Arbeitszeiten außerhalb der Normarbeitszeit, vor allem Teilzeitarbeit. Mehr als jede/r fünfte unselbständig oder selbständig Erwerbstätige (780.000 Personen) leistet „ständig, regelmäßig“ Wochenendarbeit; es sind wieder die Frauen eher davon betroffen. 354.000 Erwerbstätige haben Abend- oder Nachtarbeit, 467.000 unselbständig Erwerbstätige leisten Schicht-, Wechsel- oder Turnusdienst, eher Männer. Mehr als eine Million der unselbständig Erwerbstätigen leisten regelmäßig Über- bzw. Mehrstunden – zwei von fünf Männern und jede vierte Frau! Der Anteil der Überstundenleistenden ist innerhalb der letzten zehn Jahre um 13 bis 16 Prozentpunkte gestiegen. Auch Gleitzeit-Arbeitsformen stiegen: Jede/r fünfte Arbeitnehmer/in hat Gleitzeit.