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Verfassungsrang für freien Sonntag

Die KAB befragte anlässlich der Nationalratswahl die Spitzenpolitiker
Ausgabe: 1999/36, Sonntag, Verfassung, Parteien
07.09.1999
- Hans Baumgartner
Wenn der arbeitsfreie Sonntag in der Verfassung verankert wäre, wäre er nicht so leicht zu umgehen, wie dies heute immer wieder versucht wird.

Der Sprecher, der aus zahlreichen Einzelpersonen, Vereinen und Organisationen gebildeten „Allianz für den Sonntag“, Pfarrer Hans Gruber, regt eine ähnliche Lösung wie in Deutschland an. Weil dort der freie Sonntag Verfassungsrang hat, hat die Justizministerin eine bessere Handhabe gegen eine Umgehung der entsprechenden Schutzbestimmungen. Ob es zu einem Volksbegehren für den arbeitsfreien Sonntag kommen wird, wird erst nach den Wahlen entschieden werden.

Auf eine Umfrage der Katholischen Arbeitnehmer/innen Bewegung haben die Parteiobleute Auskunft gegeben, wie sie zum arbeitsfreien Sonntag stehen. Das Ergebnis: Die Bereitschaft, sich entschieden gegen eine weitere Aufweichung der Sonntagsruhe einzusetzen, sinkt bei den Parteien.


Die Bereitschaft der Parteien, sich entschlossen gegen eine weitere Aufweichung der Sonntagsruhe einzusetzen, sinkt. Bei der Europawahl sprachen sich noch drei Spitzenkadidaten für ein entsprechendes Volksbegehren aus. Vor der Nationalratswahl tun das nur noch die Grünen.

Die Katholische Arbeitnehmer/innen Bewegung wollte es genau und aus erster Hand wissen: Wie stehen die Parteien zur allgemeinen Arbeitsruhe am Sonntag und was wollen sie dafür konkret tun? Nach den Spitzenkandidaten für die Europawahl legte die KAB ihre drei „Sonntagsfragen“ auch den Vorsitzenden der fünf Parlamentsparteien vor. Dabei zeigte sich, dass diese noch unverbindlicher antworteten als ihre EU-Kandidat/innen. Die Zusage von Ursula Stenzel und Daniela Raschhofer, ein Volksbegehren zur verfassungsmäßigen Verankerung des arbeitsfreien Sonntags zu unterstützen, wollten ihre Parteichefs Schüssel und Haider nicht mehr abgeben. Nur Grünen-Bundessprecher Van der Bellen stand zum Ja seines EU-Mannes (Voggenhuber). Bei SPÖ und Liberalen sind die EU-Spitzenkandidaten und die Parteichefs gegen einen Sonntagsschutz in der Verfassung, wobei die allgemeine Arbeitsruhe für die SPÖ einen höheren Stellenwert hat.

Die Fragen


Die KAB hat die Durchführung eines Volksbegehrens für die Verankerung des arbeitsfreien Sonntags in der Verfassung beschlossen. Würden Sie dieses gegebenenfalls unterstützen? Die Erhaltung des arbeitsfreien Sonntags ist der Mehrheit der Bevölkerung ein vorrangiges Anliegen. Wie wichtig ist es für Sie – auch im Hinblick auf den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft? Sind Sie bereit, Ihre politische Kraft für die Erhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe einzusetzen?Mehr als 90 Prozent unserer wirtschaftlichen Aktivitäten spielen sich innerhalb des EU-Binnenmarktes ab. Mit einer EU-weiten Absicherung der Sonn- und Feiertagsruhe wäre das Argument, der internationele Wettbewerb zwinge zur Sonntagsarbeit, weitgehend zu entkräften. Werden Sie Ihr Mandat in diesem Sinne nutzen? Wo sehen Sie konkrete Handlungsmöglichkeiten?


Viktor Klima, Bundeskanzler und Parteivorsitzender der SPÖ.

Die Antworten


Für uns Sozialdemokraten ist der von Erwerbsarbeit freie Sonn- und Feiertag sehr wichtig, und es wird auch in Zukunft der Sonntag kein Regelarbeitstag sein. Ausnahmen sind nur aus den im Gesetz angeführten Gründen möglich (wichtige Wartungs-, Betreu-ungs-, Instandsetzungs-, Beaufsichtigungs- und Versorgungsaufgaben). Außerdem können auch durch Verordnung Ausnahmen für genau definierte Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe zugelassen werden. Diese Ausnahmen sind jedoch an die im § 12 Arbeitsruhegesetz taxativ angeführten Kriterien gebunden. Es handelt sich hiebei vor allem um Branchen wie Gesundheit, Verkehr, Tourismus und Lebensmittelverarbeitung.
Durch die letzte Änderung des Arbeitsruhegesetzes besteht nach § 12a nun auch die Möglichkeit, Ausnahmen auf Kollektivvertragsebene zuzulassen. Voraussetzungen dafür sind die Sicherung der Beschäftigung sowie die Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils. Damit wird den überbetrieblichen Arbeitnehmervertretungen die Möglichkeit geboten, an der Zulassung der Ausnahmen mitzuarbeiten und für die Arbeitnehmer entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der arbeitsfreie Sonntag wird aufgrund seiner Bedeutung für das gesellschaftliche Leben auch künftig ein Grundprinzip der Arbeitszeitgestaltung sein.


Wolfgang Schüssel, Vizekanzler und Bundesparteiobmann der ÖVP.

Unverständliche Debatte


Als Bundesparteiobmann der ÖVP bin ich sowohl gegen die Abschaffung der Sonn- und Feiertagsruhe als auch der kirchlichen Feiertage. Meine Parteifreunde und ich haben das in der Vergangenheit mehrfach den Bischöfen in Gesprächen mitgeteilt. Ich verstehe daher nicht ganz, warum eine so breite Diskussion zu diesem Thema überhaupt losgetreten wurde. Ich werde aus tiefer Überzeugung einer Änderung der derzeit gültigen Gesetzeslage niemals zustimmen.
Die ÖVP bekennt sich zur Sonntagsruhe. Es ist im Arbeitszeitgesetz ganz klar formuliert, dass die Kollektivvertragspartner ihre Erlaubnis zur Sonntagsarbeit nur in Ausnahmefällen geben dürfen. Eine generelle Aufhebung des Verbots der Sonntagsarbeit ist nicht vorgesehen.
Für mich ist der Sonntag die Möglichkeit, die spirituelle Mitte in unserem Leben zu finden und die Zeit mit meiner Familie zu verbringen. Wir sind nicht allein dazu da, unsere materiellen Interessen zu befriedigen. Ich glaube an den befreienden Sinn des biblischen Sabbat-Gebotes. Wir dürfen in der Diskussion aber nicht übersehen, dass es in unserer Gesellschaft Sonntagsarbeit gibt. Rund 14 Prozent der Beschäftigten arbeiten auch am Sonntag: 80,8 % in den geistlichen Berufen, 63,7% aller Hoteliers und Gastwirte, 54,7% der Landwirte, 48% in den Sicherheitsdiensten und 29,6% in den Gesundheitsberufen. Ihnen gilt unser Respekt und Dank. Ich verwehre mich gegen eine Kampagne gegen die Sonntagsarbeit, weil sie mit teilweise unwahren Behauptungen und Unterstellungen betrieben wird. Sonntagsarbeit ist und bleibt immer nur eine Ausnahme für besondere Bedingungen.


Jörg Haider, Landeshauptmann und Bundesparteiobmann der FPÖ.

Verfassung nutzt wenig


Im Interesse der Familien und der sozialen Kontakte tritt die FPÖ für die möglichst weitgehende Erhaltung des arbeitsfreien Sonntags ein. Allerdings gibt es Bereiche, in denen Sonntagsarbeit unverzichtbar ist, sowie technische Verfahren, die durchlaufende Arbeitszeiten notwendig machen. Eine verfassungsrechtliche Verankerung eines umfassenden Sonntagsarbeitsverbotes ist daher nicht möglich.
Solange die Koalitionsregierung über die Mehrheit verfügt, Verfassungsänderungen zu beschließen, wäre eine Verankerung des Sonntagsarbeitsverbotes in der Verfassung auch ohne Nutzen, weil die Koalition keinen entsprechenden Willen zum Schutz des Sonntags erkennen lässt. Bekanntlich haben die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP 1996 das bestehende Sonntagsarbeitsverbot durch eine weitere gesetzliche Ausnahmeregelung (§12a) ausgehöhlt. Die bisherigen Beispiele bestätigen unsere Befürchtung, dass diese Ausnahmeregelung primär Großbetrieben zugute kommt, die im Besitz ausländischer Konzerne stehen. Diese können mit der Drohung der Verlagerung des Standortes die Ausnahmeregelung bei den Kollektivvertragspartnern am leichtesten erzwingen.
Wie bei der Ablehnung des § 12a werde ich mich auch weiter dafür einsetzen, daß der arbeitsfreie Sonntag möglichst breit sichergestellt wird. Ich meine, dasses für die Familien mit einer unter der Woche sehr unterschiedlichen Tageseinteilung, für Ver- einsaktivitäten, soziale Kontakte im Freundeskreis, den gemeinsamen Kirchenbesuch etc. unabdingbar ist, einen wöchentlichen Fixpunkt beizubehalten, an dem praktisch alle gleichzeitig über gemeinsame Freizeit verfügen. Natürlich spielt der wirtschaftliche Konkurrenzdruck für die Erhaltung des arbeitsfreien Sonntags eine nicht zu verleugnende Rolle. Ich meine aber, dass es langfristig auch nicht im Interesse der Wirtschaft sein kann, notwendige und sinnvolle gesellschaftliche Strukturen für geringfügige Vorteile aufs Spiel zu setzen. Eine Verankerung des weitgehend arbeitsfreien Sonntags auf EU-Ebene ist sicherlich anzustreben, um Dumpingtendenzen zu verhindern. Darüber hinaus halte ich internationale Vereinbarungen für erforderlich, um einen globalen Wettbewerb auf Kosten der Arbeitsbedingungen zu verhindern.


Alexander Van der Bellen, Nationalrat und Bundessprecher der Grünen.

Allianz ist möglich


Eine Verankerung des arbeitsfreien Sonntags in der Verfassung ist sicherlich ein möglicher Weg, um dieser gerechten Forderung Nachdruck zu verleihen. Es wird von der konkreten Formulierung abhängen, ob ein solches Volksbegehren von den Grünen unterstützt werden kann. Da es inhaltlich keine grundlegenden Meinungsunterschiede zwischen Ihren (KAB) Forderungen und unserer Position gibt, sehe ich kaum Schwierigkeiten, eine Formulierung zu finden, die einerseits den Sonntag als allgemeinen Ruhetag schützt und andererseits sicherstellt, dass gesellschaftlich notwendige Arbeiten getan werden können, ohne dass dafür jedesmal eine eigene Gesetzesausnahme beschlossen werden muss.
Die Ausweitung der Sonntagsarbeit in gesellschaftlich nicht notwendige Bereiche stellt einen gravierenden Einschnitt in das gesellschaftliche Gefüge dar. Es führt in vielen Fällen dazu, dass Familien nicht einmal mehr einen gemeinsamen Tag in der Woche zur Verfügung haben, und muss daher im Interesse aller Menschen auf das unbedingt notwendige Minimum reduziert werden.
Eine Debatte über die Sonn- und Feiertagsruhe wird derzeit sowohl im EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss als auch im Europäischen Parlament geführt, allerdings ohne konkrete Richtlinienvorschläge der Europäischen Kommission. Die Grünen treten im Europäischen Parlament für europaweit verbindliche soziale Mindeststandards ein und werden sich im Rahmen dieser Gespräche auch für die Absicherung der Sonn- und Feiertagsruhe stark machen.


Heide Schmidt, Nationalrätin und Vorsitzende des Liberalen Forums.

Überholte Grenzen


Einen arbeitsfreien Sonntag wird es nie geben. Die Krankenversorgung, der öffentliche Verkehr etc. können nur dadurch funktionieren, dass schon jetzt Menschen auch am Sonntag arbeiten. Die Abgrenzungen und Ausnahmeregelungen sind willkürlich und überholt. Über eine Ausweitung der Sonntagsarbeit etwa durch das Offenhalten von Geschäften muss breit diskutiert werden. Es darf keine Tabus geben, denn dem gesellschaftlichen Wandel können wir nicht mit veralteten Gesetzen und Verboten begegnen. Die Arbeitszeitvorschriften in Österreich zählen zu den konservativsten in Europa. Fast alle europäischen Länder haben liberalere Öffnungszeiten. Mit einem modernen Arbeitsruhe- und Öffnungszeitengesetz muss den geänderten Bedürfnissen Rechnung getragen werden.
Eine Liberalisierung bedeutet nicht automatisch, dass der Sonntag damit zum Regelarbeitstag wird. In keinem europäischen Land lassen sich ursächliche Zusammenhänge zwischen liberalen Öffnungszeiten und sozialem Zusammenhalt der Gesellschaft nachweisen. Gegenteilige Behauptungen halte ich daher für unzulässig.
Neue Herausforderungen brauchen neue Instrumente. Sonderbestimmungen und Ausnahmeregelungen, das Behindern von Eigenverantwortung und Eigeninitiative sind kein europäisches Zukunftsprojekt. Eine europaweite Harmonisierung im Interesse der Unternehmer/innen, ihrer Mitarbeiter/innen und der Kund/innen wird einen konstruktiven Reformschub bringen und dient sowohl der Stärkung des Wirtschaftsstandortes als auch dem sozialen Zusammenhalt.
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