Bei ihrer letzten Bundeskonferenz hat die Katholische Arbeitnehmer/innen Bewegung beschlossen, ein Volksbegehren zur Verankerung des arbeitsfreien Sonntags in der Verfassung durchzuführen, falls dies durch die politische und wirtschaftliche Entwicklung notwendig sein sollte. Die seither erfolgten Vorstöße für das Offenhalten von Geschäften am Sonntag in Tirol und Vorarlberg, die wachsende Zahl von Betrieben, die eine zusätzliche Sonntagsschicht fahren wollen, sowie das Anwachsen einer illegalen Ausweitung der Sonntagsarbeit (etwa im Transportgewerbe) haben die KAB bestärkt, die Vorarbeiten für ein Volksbegehren voranzutreiben. Noch im Frühjahr machte KAB-Bundessekretär Franz Tschida im Kirchenzeitungsgespräch die Entscheidung für ein Sonntags-Volksbegehren auch davon abhängig, wie sich die Parteien während des Europa- und Nationalratswahlkampfes zu diesem Thema äußern werden. Die nun vorliegenden Aussagen der Parteichefs auf eine Umfrage der KAB machen für Tschida deutlich: „Wenn wir den arbeitsfreien Sonntag für möglichst viele Menschen wirklich erhalten wollen, dann wird ein Volksbegehren immer dringender. Da gibt es zwar viele schöne Beteuerungen, wie wichtig der arbeitsfreie Sonntag sei, mit einer Ausnahme (Grüne) aber ist keine Partei bereit, die Arbeitsruhe am Sonntag als Grundrecht in der Verfassung zu verankern.“Derzeit, so Tschida, gehe es darum, eine möglichst breite Allianz von Kräften innerhalb und außerhalb der Kirche für ein Sonntags-Volksbegehren zu sammeln. Dabei gebe es auch in der Kirche und Gewerkschaft noch manche Bedenken zu überwinden.