In der Deutschen Bischofskonferenz standen diese Woche die Zeichen auf Sturm. Der Grund: Der im Juni mühsam gefundene Kompromiss in der Schwangeren-Konfliktberatung wurde gekippt. Der Papst verlangt einen anderen Weg.Eine Woche vor der Herbstkonferenz der deutschen Bischöfe wurden die Kardinäle Meisner (Köln), Wetter (München) und Stercinsky (Berlin) sowie Bischof Lehmann (Mainz, Vorsitzender der BIKO) nach Rom beordert. Dabei teilte der Papst am 15. September den deutschen Kirchenführern mit, dass er mit der im Juni getroffenen Lösung in der Causa Schwangeren-Konfliktberatung nicht einverstanden sei. In seinem Auftrag, so der Papst, haben Staatssekretär Sodano und Kardinal Ratzinger eine Antwort auf die Entscheidung der deutschen Bischöfe vorbereitet. Der Entwurf dieses Schreiben wurde, bevor es endgültig fertiggestellt und an alle deutschen Bischöfe versandt wurde, mit den vier Vertretern des deutschen Episkobats erörtert. Nach Meldungen deutscher Zeitungen soll Bischof Lehmann nach diesem Gespräch sehr deprimiert gewesen sein.
Der Kern des Streites
Der Konflikt, ob die Kirche im staatlichen System der Schwangeren-Konfliktberatung mitwirken könne oder nicht, währt bereits seit einiger Zeit. Während die Mehrheit der Bischöfe, der katholischen Organisationen und der kirchlichen Sozialverbände der Meinung sind, dass man für das ungeborene Leben und für die von einer Konfliktschwangerschaft betroffenen Frauen am meisten tun kann, wenn man innerhalb des staatlich anerkannten Beratungssystems arbeitet, sagen Kritiker, dass dieses System mit der Botschaft der Kirche unvereinbar sei. Stein des Anstoßes ist der sogenannte Beratungsschein. Er bestätigt, dass eine Beratung der Frau stattgefunden hat; er ist nach deutschem Gesetz aber auch die Voraussetzung dafür, dass eine Abtreibung straffrei durchgeführt werden kann. Solange die kirchlichen Stellen Beratungsbestätigungen ausstellen, die vom Staat als Voraussetzung für eine Abtreibung anerkannt werden, sehe er keine für die Kirche vertretbare Lösung, sagt Kardinal Meisner aus Köln. Deshalb habe er sich auch erneut an den Papst gewandt, nachdem der Juni-Kompromiss der Bischöfe die erwartete Klarheit nicht gebracht habe. Damals beschloss der Ständige Rat der Bischofskonferenz einstimmig, dem Wunsch des Papstes nach mehr Klarheit durch einen Zusatz auf dem Beratungsschein Rechnung zu tragen. In Abstimmung mit römischen Stellen wurde beschlossen, daß in Hinkunft auf allen Beratungsscheinen der Satz stehen soll: „Dieser Schein kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden.“ Da eine Reihe von Bundesländern ankündigten, sie wollen nicht auf die hervorragende Arbeit der kirchlichen Stellen in der staatlich anerkannten Schwangeren-Konfliktberatung verzichten und sie würden daher den Beratungsschein trotz des Zusatzes anerkennen, geriet er, so Meisner, in ein „unlösbares Dilemma“.
Der Ausstieg
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken betrachtet einen möglichen Ausstieg aus der Schwangeren-Konfliktberatung als einen schweren Schaden für die Kirche und als „Bärendienst“ am Leben. Die Erfahrung zeige, so ZdK-Präsident Meyer, „dass wir viele Frauen nicht mehr erreichen können, wenn wir aus dem staatlichen System aussteigen.“ Das ZdK kündigte deshalb die Schaffung eines privaten Trägervereines an, der die Arbeit der 264 kirchlichen Beratungsstellen fortführen soll.