Bis zu den 70er Jahren hatten die Sonderschulen regen Zuwachs. Danach wurde der Widerstand gegen die Ghettoisierung bestimmter Schüler/innen immer grösser. Integration war – und ist das Gebot der Stunde.
Integration:Entwicklung
Im Jahre 1989 wurde eine Reihe von Schulversuchen eingerichtet, um integrative Unterrichtsformen für die Schule zu erarbeiten. 1993 wurde nach Beschluss der 15. SchOG-Novelle (SchOG = Schulorganisationsgesetz) die Integration von behinderten Schülerinnen und Schülern zuerst in den Volksschulen umgesetzt. Im Jahr 1997 folgte die nächste Novelle, welche die Integrationsmöglichkeiten erweiterte: seit diesem Zeitpunkt sind auch in der Hauptschule und AHS-Unterstufe (Sekundarstufe 1) integrative Modelle gesetzlich erlaubt. Integrative Schulversuche gibt es zur Zeit auch im Polytechnischen Lehrgang.
Grundsätze derneuen Pädagogik
„Wachsen statt Verordnen“: Dahinter steht die Erfahrung, dass pädagogische Ideen den Schulen nicht auf Befehl verordnet werden können. Dies gilt auch für die Konzepte der Integration. Die vom Landesschulrat vorgegebene Zielrichtung in Sachen Integration lautet: „Soviel gemeinsamer Unterricht als möglich“. Die Anliegen der Schule, der Lehrer und Eltern sind aber in jedem Fall zu berücksichtigen. „Wahlfreiheit der Eltern“: Ein weiterer Grundsatz besagt, dass Eltern die Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kind in einer Sonderschule unterbringen wollen oder die soziale Integration im Regelschulwesen bevorzugen. Die Entwicklung in Zahlen ausgedrückt sieht folgendermaßen aus: Gab es im Jahr 1989/90 in Oberösterreich 3431 Sonderschüler, so ist diese Zahl in den letzten Jahren um rund 1000 Schüler/innen angestiegen. Die Integrationsmaßnahmen bewirken, dass die Einwände der Eltern gegen sonderpädagogischen Förderbedarf geringer geworden sind, da ihre Kinder in der jeweiligen Schule bleiben können und der Lernbehinderung der Schüler/innen besser entsprochen wird.
Integrationsformen
Verschiedene Möglichkeitender Integration wurden in den letzten Jahren entwickelt. In Oberösterreich sind vier Formen möglich: Integrationsklassen: 4 bis 7 behinderte Kinder werden in einer „Regelklasse“ von einem Klassenlehrer gemeinsam mit einem Sonderschullehrer unterrichtet. Stützlehrerklassen: 1 bis 3 behinderte Kinder sind in einer Klasse, wobei stundenweise ein zweiter Lehrer anwesend ist. Einzelintegration: 1 bis 2 behinderte Kinder werden gemeinsam mit nicht behinderten Kindern unterrichtet, ohne dass ein zweiter Lehrer die Unterrichtsarbeit unterstützt. Angeschlossene Sonderschulklasse bzw. Kleinklasse: Eine Klasse mit einer kleinen Gruppe von behinderten Kindern befindet sich im Gebäude einer Volks- bzw. Hauptschule und wird dort von einem Sonderschullehrer betreut.
Sonderpädagogische Zentren (SPZ)
Nicht immer ist die richtige Integrationsform so leicht zu finden. In den Sonderpädagogischen Zentren können sich Eltern und Lehrer Beratung und Hilfe holen. Wenn es z. B. um die Auswahl jener Integrationsform geht, die für das Kind am besten geeignet erscheint, ist man hier gut beraten. In Oberösterreich gibt es 28 Zentren, davon in jedem Bezirk mindestens eines.
Information: LSR für OÖ, Sonnensteinstr.20, 4040 Linz, Tel.0732/7071-1151.