Zum Auftakt ihrer Herbskonferenz in Fulda haben die deutschen Bischöfe ein im Auftrag des Papstes verfasstes Schreiben der Kardinäle Ratzinger und Sodano erhalten. Darin wurde betont, dass der im Juni erzielte Kompromiss in der umstrittenen Frage der Schwangeren-Konfliktberatung vom Papst nicht akzeptiert werden könne. Es müsse sichergestellt werden, so der Papst, dass kein von einer kirchlichen Beratungsstelle ausgestelltes Dokument (Beratungsschein etc.) als Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung verwendet werden könne. Damit, so der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Karl Lehmann, ist der Spielraum, im staatlichen Beratungssystem zum Wohl der ungeborenen Kinder und der betroffenen Frauen mitzuwirken, praktisch auf Null gesunken. Das vom Papst beschworene einheitliche Vorgehen der deutschen Bischöfe konnte bei der Herbstkonferenz nicht erreicht werden. Ein Teil der Bischöfe wolle über diese Frage erneut mit dem Papst beim bevorstehenden Ad-limina-Besuch reden, weil sie den Schritt für verhängnisvoll und unverantwortlich halten, meinte Lehmann. Ein Teil der Bischöfe wird sofort die Ausstellung von Beratungsscheinen untersagen und ein Teil wird eine gewisse Übergangsfrist von einigen Monaten bis zum Ausstieg einräumen.