Ein Pilotprojekt der Caritas Salzburg bietet Anstellung und Beistand
Ausgabe: 1999/44, pflegende Angehörige, Caritas
03.11.1999
- Hans Baumgartner
Sieben Jahre hat Elisabeth Gehwolf ihren Schwiegervater gepflegt, drei Jahre davon als Angestellte der Caritas. Das bedeutete für sie viel mehr, als das Gehalt, das sie dafür bekommen hat.„Ich wollte damals nach einer längeren Kinderpause wieder in einen Beruf einsteigen. Da bekamen wir unseren Opa nach einem Krankenhausaufenthalt als ,Pflegefall‘ zurück. Man hatte dort zu wenig darauf geachtet, dass er bereits früher bei einem Arbeitsunfall eine Kopfverletzung erlitten hatte.“ Nach einem Rehabilitatsionsaufenthalt konnte ihr Schiegervater zwar wieder gehen, aber er musste angezogen, gewaschen und gewickelt werden, man mußte mit ihm aufs Klo gehen und man konnte ihn nicht alleine lassen, weil er geistig verwirrt war. „Obwohl dadurch meine Pläne über den Haufen geworfen wurden, war für mich klar, dass wir den Opa zu Hause behalten wollten – nicht deshalb, weil ich einmal im jugendlichen Leichtsinn gesagt habe, meinetwegen muss niemand in ein Pflegeheim, sondern weil wir eine sehr enge Bindung zu meinem Schiegervater hatten. Er war ein Mensch mit einer großen Ausstrahlung und einer ansteckenden Fröhlichkeit.“ Dennoch verstehe sie Angehörige, die sich in einem ähnlichen Fall für ein Heim entscheiden, meint Elisabeth Gehwolf. „Einen Menschen rund um die Uhr zu betreuen ist eine sehr harte Arbeit und man kommt sich dabei, auch körperlich, sehr nahe. Wenn da die zwischenmenschliche Chemie nicht stimmt, so kann das zur Tortur werden. Außerdem hatte ich das Glück, daß mich meine Familie sehr unterstützt hat.“Dass es bei der Caritas Salzburg die Möglichkeit gibt, sich für die Pflege eines Angehörigen anstellen zu lassen, habe sie zufällig erfahren. „Als ich dann dort angerufen habe, ging alles sehr schnell und unbürokratisch“, ist Frau Elisabeth voll des Lobes. Sie habe das selbe gemacht wie die vier Jahre zuvor, aber mit der Anstellung der Caritas habe die Umwelt das plötzlich als Arbeit gewertet. „Das hat mir gut getan. Vor allem aber“, so Frau Gehwolf, „stehen dir die Leute von der Caritas mit Rat und Tat zur Seite. Die sind für mich wie eine Familie.“ Besonders schätzt Frau Gehwolf die Gruppe der betreuenden Angehörigen. „Da kannst du offen reden, auch über Dinge, über die man sonst nicht spricht; da kannst du deinen Frust abladen und neue Hoffnung tanken, auch durch spirituelle Angebote, da kommst du aus deiner Isolation heraus und findest Verständnis, wenn es dir schlecht geht. Es gibt aber auch psychologische Hilfestellungen, Angebote zur Fortbildung und, was ganz wichtig ist, Gelegenheit, miteinander zu feiern. Zur Caritas kommen viele Leute oft erst, wenn sie gar nicht mehr weiterkönnen. Hier kommen sie auch selber wieder zum Leben“, meint Elisabeth Gehwolf.
Zur Sach
Der Vorschlag
Im letzten Jahresbericht der Volksanwaltschaft ließ Volksanwältin Christa Krammer aufhorchen. Sie fordert, dass Frauen und Männer, die keiner bezahlten Erwerbsarbeit nachgehen können, weil sie einen schwerbehinderten oder schwer chronisch kranken Angehörigen pflegen, bei einem Hilfswerk für die Dauer der notwendigen Betreuung angestellt werden sollen. „Der Auslöser für diese Forderung waren konkrete Fälle, die an die Volksanwaltschaft herangetragen wurden“, berichtet Heimo Tröster vom Büro Krammer. So etwa musste eine alleinerziehende Mutter ihren Beruf aufgeben, um ihr schwerbehindertes Kind zu betreuen. Um finanziell über die Runden zu kommen, war sie auf die Notstandshilfe angewiesen. Im Zuge der verschärften Anwendung der Zumutbarkeitsbestimmungen drohte das Arbeitsmarktservice (AMS) der Frau, dass man ihr die Notstandshilfe streicht, wenn sie nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen. Ähnlich erging es einer Frau, die zuhause blieb, um ihren schwerstkranken Mann (Pflegestufe 7) bis zu seinem Tod zu pflegen. Das AMS, so Mag. Tröster, stehe auf dem Standpunkt, dass es für Leute, die für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (können), nicht zuständig sei. Auf der anderen Seite aber beteiligt sich das AMS sehr wohl an den Kosten verschiedener Beschäftigungsprogramme. Wir haben daher ein Modell für die Anstellung pflegender Angehöriger vorgeschlagen: Ein Drittel der Kosten soll das AMS zahlen, ein Drittel soll aus dem Pflegegeld des/der Betreuten und ein Drittel von den Ländern finanziert werden. Leider sind wir bisher mit diesem Vorschlag – vor allem bei den Ländern – abgeblitzt. Sie sagen, das Pflegegeld reicht.
Pflege wird als Arbeit anerkannt
Der Name „Langzeithilfe“ steht für ein österreichweit einmaliges Sozialprojekt der Caritas in Salzburg.
Vor neun Jahren trat das Land Salzburg mit einem „schwierigen Fall“ an die Caritas heran: Die Mutter von mehreren minderjährigen Kindern war an Krebs verstorben. Eine Verwandte war bereit, die Betreuung der Kinder zu übernehmen. Sie wollte für diese Zeit aber wenigstens sozialversichert sein. Die Caritas wusste aus ihrer Erfahrung in der Familienhilfe, dass solche Schicksalsschläge keine Einzelfälle sind. „Dennoch“, so Caritas-Referent Walter Penner, „gibt es in unserem sozialen Netz keine entsprechenden Einrichtungen, die eine langfristige Betreuung mit hohem Stundenaufwand innerhalb der eigenen vier Wände möglich machen.“ Für die Caritas Salzburg war daher der konkrete Fall der Anstoß, um ein Modell für eine Langzeithilfe zu erarbeiten. Das Kernstück dieses mit dem Sozialreferat des Landes vereinbarten Pilotprojektes war ebenso einfach wie wirkungsvoll: die/der betreuende Angehörige wurde für die Zeit dieser Tätigkeit bei der Caritas angestellt. Sie/er war damit nicht nur sozialversichert, sondern bekam auch ein entsprechendes Gehalt. „Für uns war das ein entscheidener Schritt zur Anerkennung der Betreuung und Pflege von Angehörigen als Arbeit“, meint Walter Penner. Zu Beginn des Projektes waren es vor allem Familien, bei denen ein Elternteil durch Tod oder andauernde Krankheit für die Betreuung der Kinder ausgefallen ist. Bald kamen alleinerziehende Mütter mit schwerbehinderten Kindern dazu, für die es kaum möglich war, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Bereits im zweiten Jahr wurde das Projekt auch auf Angehörige ausgedehnt, die chronisch kranke Familienmitglieder mit hohem Pflegebedarf betreuten. „Dies war ein ganz wichtiger Schritt“, betont Walter Penner, „da es etwa für eine 40-jährige Multiple-Sklerose-Patientin kaum entsprechende Pflegeeinrichtungen gibt. Außerdem ist es für diese Menschen eine enorme Unterstützung in ihrem täglichen Ringen mit der Krankheit, wenn sie möglichst aktiv am Familienleben teilnehmen können.“ Und schließlich wurde in das Programm auch die Betreuung von pflegebedürftigen alten Menschen, etwa von Alzheimer-Patienten, aufgenommen. Außerdem wurden in begründeten Fällen auch nichtverwandte Personen für die Pflege angestellt, etwa Nachbarinnen oder Frauen, die sich bereits bei der Pflege von Angehörigen bewährt hatten.
Unterstützung für Pflegende
Neben der Anstellung ist die Beratung, die Fortbildung und die menschliche Begleitung der Pflegenden sowie das Angebot von Gesprächsgruppen ein wesentlicher Baustein dieses Projektes. „Pflegende Angehörige“, so berichtet Walter Penner, „leben oft ein gesellschaftliches und soziales Schattendasein. Die Anerkennung ihrer Arbeit, das Ernstnehmen ihrer Probleme und das Schaffen neuer sozialer Begegnungsmöglichkeiten ist ein guter Weg, sie da herauszuholen.“ Deshalb bedauert die Caritas auch außerordentlich, dass das Land dieses Projekt wieder schrittweise abdrehen will.
Ansprechstation
„Mit dem Projekt Langzeithilfe haben wir eine Tür aufgemacht, wo wir sehr schnell gemerkt haben, dass es nicht genügt, Angehörige, die rund um die Uhr ihren Schwiegervater, ihre Mutter etc. pflegen, finanziell abzusichern. Damit lassen sich manche existentielle Schwierigkeiten entschärfen, aber da gibt es noch ganz andere Probleme“, meint Anna Moser. Sie steht als Einsatzleiterin täglich in Kontakt mit den betroffenen Familien. „Das Einfachste sind noch Fragen, wie man zum entsprechenden Pflegegeld kommt oder wie man sich verschiedene Dienste zur Entlastung organisieren kann. Schwieriger wird es, wenn es um familiäre Konflikte geht, weil sich ein Teil der Angehörigen nicht an der Betreuung beteiligt, oder wenn die ,moralische Verpflichtung‘ der pflegebedürftigen Mutter gegenüber so groß ist, dass sich die Tochter ständig überfordert. Ein anderes Problem ist, dass viele Pflegende fast alle sozialen Kontakte verlieren. Wir sind oft die einzigen Bezugspersonen für sie.“ Aus diesen Erfahrungen wurde die Angehörigenbetreuung zum zweiten Standbein der Langzeithilfe. Sie umfasst persönliche Beratungsgespräche und das Angebot von regelmäßigen Gruppentreffen ebenso wie fachliche Fortbildung. Das Echo auf dieses Angebot ist so gut, dass es die Caritas jetzt auch auf nichtangestellte Pflegende ausweiten will.
Rückschritt
Vor neun Jahren hat die Caritas Salzburg gemeinsam mit dem Land das Projekt Langzeithilfe gestartet. 1995 waren bereits mehr als 90 Frauen und Männer, meist Angehörige, für die Betreuung von Minderjährigen, Schwerbehinderten, chronisch Kranken oder pflegebedürftigen alten Menschen bei der Caritas angestellt. Vor drei Jahren trat das Sozialreferat des Landes, das drei Viertel der Kosten für dieses Projekt rägt, auf die Bremse. Die Zahl der angestellten Pfelgenden hat sich halbiert. Die „Philosophie“ hat sich geändert, sagt die Caritas – auf Kosten der Pflegenden und der Betreuten. Zum einen scheint es, dass Hilfe zur Selbsthilfe nur dann gut ist, wenn sie von offiziellen, oft politisch eingefärbten Einrichtungen und Hilfswerken kommt. Zum anderen soll die schwere Arbeit der Rund-um- Uhr-Betreuung (Pflege) wieder völlig „privatisiert“ werden. Pflegende Angehörige können sich seit einiger Zeit ja ohnedies kostengünstig selbst weiterversichern, heißt es. Und finanziell sollen sie schauen, wie sie mit dem meist äußerst knapp bemessenen Pflegegeld durchkommen. Ein Rückschritt!
- Das Projekt Langzeithilfe der Caritas Salzburg gibt es seit 1990. Dabei werden Angehörige oder auch Fremdpersonen für die anhaltende Betreuung von Minderjährigen oder schweren Pflegefällen in einem regulären Dienstverhältnis angestellt. Die Caritas erhebt den notwendigen Betreuungsaufwand und kontrolliert die Qualität der Pflege.
- Je nach Betreuungsbedarf erfolgt eine Anstellung von 20 bis 40 Wochenstunden. Die darüber hinausgehende Pflege wird gratis geleistet. Das Gehalt für eine Vollanstellung beträgt rund 12.000 Schilling netto. Insgesamt kostet eine Anstellung zwischen 25.000 und 30.000 Schilling – inklusive Administration und Begleitung der Pflegenden. Zum Vergleich: Ein Pflegeheimplatz kostet zwischen 30.000 und 60.000 Schilling. Die Langzeithilfe wird zu einem Viertel von den Betroffenen und zu drei Viertel vom Land finanziert.