Österreichs Fremdengesetze führen zu unzumutbaren Bedingungen für Flüchtlinge und Asylanten.
Selbst für den erfahrenen Juristen ist es schwierig, sich im Dschungel des österreichischen Asylrechtes und des Fremdengesetzes zurechtzufinden. Dr. Wolfgang Fromherz, Rechtsanwalt, weiß, wovon er spricht. Im Auftrag von Amnesty International hat er viele Flüchtlinge vor Gericht vertreten., „Umso schlimmer ist es, dass sich diese Gesetze an Menschen richten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.“
Am Tag vor der Welser Bürgermeisterwahl, dem 6. November, wurde im Bildungshaus Puchberg die dramatische Lebenssituation von Flüchtlingen deutlich. Das Bildungshaus hatte zusammen mit der Welser Intitiative gegen Faschismus, der Arbeiterkammer OÖ und der Kirchenzeitung zur Diskussion über die österreichischen Ausländergesetze eingeladen.
Gesetzlich gibt es zwar einen Anspruch auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge und Ausländer. Allerdings: Nur dann, wenn ein Quotenplatz frei ist. Bitte warten, heißt es in den allermeisten Fällen. Zur Zeit beträgt die Wartefrist ca. drei Jahre. „Neuzuzug ist“, so die Erfahrung von Max Koch von SOS-Mitmensch, „praktisch ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen amerikanischen Manager mit seiner Familie“.
Mag. Hans Schwarzbauer, Flüchtlingsberater der Caritas Linz, würdigt die Kooperationsbereitschaft des Landes Oberösterreich, allerdings würde der Ball in Finanzierungsfragen oft zwischen Bund und Land hin und her gespielt. Zentrale Forderung: Nur, wenn der „Rucksack“ von noch nicht abgewickelten Anträgen auf Familienzusammenführung mit einer einmaligen Sonderquote abgebaut wird, können wieder zumutbare Zustände erreicht werden. Derzeit warten in Oberösterreich rund 1.900 Personen auf einen Quotenplatz. Nur 830 werden im Jahr aufgenommen.
Und eine zweite wichtige Forderung nannte Alev Korun, Ausländerreferentin im Parlament: Der Arbeitsmarkt muss für alle, die sich in Österreich legal aufhalten, geöffnet werden. Während nämlich Ausländern oft das Vorurteil entgegenschlägt, sie wollten nicht arbeiten, sieht die Wirklichkeit anders aus: das Gesetz erlaubt ihnen nicht zu arbeiten. So dürfen Jugendliche, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich gekommen sind, nur dann hier arbeiten, wenn sie zumindest die Hälfte der Schulausbildung in Österreich absolviert haben.
Erzählt wurde von einer ausländischen Krankenpflegeschülerin, für die die Kolleginnen die Ausbildung bezahlten. Sie schloss mit Auszeichnung ab. Man hätte sie dringend brauchen können, das Gesetz sah es anders vor: Arbeitsverbot! Ein Schicksal von vielen.