Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz befasste sich am Montag dieser Woche erneut mit der Frage des Ausstieges aus der staatlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung. Bekanntlich hat der Papst den Ausstieg der Kirche Deutschlands gefordert, so lange kirchliche Beratungsstellen durch das staatliche Gesetz genötigt würden, Beratungsscheine auszustellen, die u. a. auch als Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung dienen. Der Ständige Rat der Bischöfe musste sich mit den Plänen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF), der weiterhin im staatlichen Konfliktbertatungssystem bleiben will, auseinandersetzen. Der SkF betreibt 122 der 264 katholischen Beratungsstellen. Bischofs-Vorsitzender Lehmann meinte dazu, ein katholischer Verein könne nicht gegen die Weisungen des Papstes handeln.