Eine zerbrochene Vase. Ein Zwischenfall beim Jungschar-lager. Wenn im Rahmen kirchlicher ehrenamtlicher Tätigkeit etwas passiert, sind die Helfer/innen zumindest vor finanziellen Forderungen sicher.
Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter führt eine schwer gehbehinderte Person an der Hand. Plötzlich verlassen diese die Kräfte, sie sackt zusammen. Der Begleiter will sie auffangen, verliert aber das Gleichgewicht. Beide fallen zu Boden, sie zieht sich Prellungen zu, er bricht sich ein Handgelenk., kann in der Folge acht Wochen nicht seiner Arbeit nachgehen. Die Krankenhaus-Seelsorgerin Anna Seyfried könnte noch mehr solcher Beispiele nennen. Ein anderer Fall: Eine Frau besucht regelmäßig im Rahmen der pfarrlichen Altenhilfe eine Frau, um ihr zur Hand zu gehen. Einmal zerbricht dabei eine wertvolle Vase. Der alten Frau macht das nichts aus, doch ihr Sohn fordert Schadenersatz.In beiden Fällen bedeutete der freiwillige Einsatz für andere zumindest einmal enorme Scherereien. Wer zahlt die Folgen? Wie sind Ehrenamtliche eigentlich versichert? Wer einmal in die Zwickmühlen nach einem solchen Schadensfall gekommen ist, könnte sich ehrenamtliche Tätigkeiten zu Gunsten der Nächsten künftig drei Mal überlegen. Selbst Sozialeinrichtungen hatten zuletzt mit dem sonst so positiven Einsatz Ehrenamtlicher – etwa durch Besuchsdienste – keine rechte Freude mehr. Die „Amerikanisierung“ des Rechtswesens, wonach praktisch für alles Schadenersatz gefordert wird, bringt hier Unsicherheit, erzählt Sepp Weichselbaumer, der das „Sachgebiet Ehrenamtliche“ im Pastoralamt und für die Pfarrcaritas betreut.
Schutz im In- und Ausland
Seit kurzem brauchen sich Ehrenamtliche, die im Rahmen der Kirche in irgendeinem Bereich tätig sind, diesbezüglich keine Sorgen mehr zu machen. Die Diözese Linz hat bei der „Ecclesia Versicherungsdienst GesmbH“ eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen. Damit sind alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, gleich ob sie regelmäßig, gelegentlich oder auch nur einmal einen unbezahlten Dienst im Rahmen einer pfarrlichen Aufgabe verrichten, versichert, sowohl im Inland als auch im Ausland.
Ausgenommen KFZ-Unfälle
Die Versicherung gilt außerdem für Begleitpersonen von Kinder- und Jugendlagern. Für eventuelle Schadenersatz-Forderungen steht künftig die Versicherung, an der wiederum mehrere Versicherungen beteiligt sind, gerade. Nicht versichert sind lediglich Schäden aus dem Betrieb von Kraftfahrzeugen, für die entweder die KFZ-Haftpflichtversicherung oder eine abzuschließende Kaskoversicherung zuständig wäre.Im Falle eines Schadens wird dieser vom kirchlichen Träger, das ist meist die Pfarre, der Versicherung gemeldet. Der Versicherungsschutz gilt übrigens in gleicher Weise für hauptamtlich ausgeübte Tätigkeiten.