„Die Regierung zeigt großen Mumm beim Sparen. Denselben Mut würde ich mir in der Ausländerfrage wünschen“, sagt Caritaspräsident Küberl.
Um gemeinsame Strategien in der Flüchtlings- und Ausländerfrage ging es bei der „Bodenseekonferenz“ der Caritasdirektoren aus dem deutschsprachigen Raum im Kloster Viktorsberg(Vorarlberg). Notwendig sei die verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich, weil die Zahl vertriebener und entwurzelter Menschen weltweit zunehme, gab Franz Küberl zu bedenken. Gleichzeitig ist eine wachsende Tendenz zur Abkapselung feststellbar, Ängste nehmen zu.
Ein Pflichtgegenstand
Unter dem Titel „Zuflucht und Zuhause“ präsentierte die Caritas Österreich bei der Bodenseetagung eine Broschüre mit 80 konkreten „Anregungen für eine Zukunft, in der Österreicher und Nicht-Österreicher Raum haben“. Das Papier enthält Vorschläge zur Verringerung des Auswanderungsdrucks (Erhöhung der Entwicklungshilfe etc.) ebenso wie einen Maßnahmenkatalog zum besseren Umgang mit Ausländern in Österreich. Sowohl für Asylsuchende (Flüchtlinge) als auch für Zuwanderer (Gastarbeiter) müsse es rasch Änderungen geben, fordert Küberl. Denn „Integration soll vom politischen Freifach zum Pflichtgegenstand werden“. Das neue Grundsatzpapier der Regierung zur Integration sei zwar ein Fortschritt, betont Küberl. „Noch hapert es allerdings an der Umsetzung.“ Dazu wünsche sich die Caritas auch mehr Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Gemeinden und Wirtschaftspartnern, „denn Integration ist ein Projekt, das viele Lebensbereiche umfasst und sich nicht an die heilig gehüteten Zäune der bürokratischen Schrebergärten hält. Küberl forderte auch konkrete Schritte, um die Ängste und Sorgen der einheimischen Bevölkerung abzubauen.
Leben und arbeiten dürfen
Im Bereich der Zuwanderung sieht die Caritas einen besonders dringenden Reformbedarf bei der Familienzusammenführung und bei der Beschäftigung. Die Anforderungen der Menschlichkeit auf einen knappen Nenner gebracht lauten: „Wer hier lebt, soll auch hier arbeiten dürfen. Und wer hier arbeitet, soll auch seine Familie hier haben dürfen.“ Dass Jugendliche über 14 Jahren von der Familienzusammenführung ausgeschlossen sind, widerspricht der von Österreich unterzeichneten UNO-Konvention über die Rechte des Kindes. Um nicht unnötige Ängste vor Überfremdung zu schüren, fordert Küberl eine seriöse Information. Der Wunsch nach Familienzusammenführung betrifft lediglich 1600 offene Fälle. Keine Rede kann davon sein, einfach Tür und Tor für den Zuzug aufzutun.Im europäischen Vergleich kann Österreich durchaus respektable Regelungen in der Flüchtlings- und Ausländerpolitk vorweisen, so Bruno Kapfer, der Beauftragte der Caritas Europa für Migrationsfragen. So ist etwa die Rückkehrerberatung in Österreich geradezu ein Vorzeigeprojekt. „Krass unterentwickelt“ sind hingegen die Vorgangsweise bei der Aufnahme von Asylwerbern und die Standards der Bundesbetreuung für bedürftige Flüchtlinge. In der Schweiz sind etwa Sprachkurse und Beschäftigungsprogramme als wirksame Maßnahmen zur Integration selbst- verständlich. „Aber auch die müssen wir immer wieder verteidigen“, so der Schweizer Caritas-Direktor Jürg Krummenacher.
Zur Sache:
Einen gemeinsamen Vorstoß für ein österreichisches Antidiskriminierungsgesetz haben die Katholische Aktion und die Evangelische Diakonie gestartet.
Schutz gegen Ausgrenzung
Es sei an der Zeit, den Absichtserklärungen und Beteuerungen endlich Taten folgen zu lassen und sich politisch ernsthaft mit einem Gesetz, das die Diskriminierung von Menschen verhindern soll, auseinander zu setzen. Dazu forderten vergangene Woche KA-Präsident Christian Friesl und der Direktor der Diakonie, Pfarrer Michael Chalupka, auf. Da es bereits einen sehr konkreten Gesetzesvorschlag, den das Boltzmann-Institut mit Experten verschiedener humanitärer Organisationen ausgearbeitet hat, gebe, könnte es relativ rasch zu einer entsprechenden Gesetzesinitiative im Parlament kommen, betonen Friesl und Chalupka. Mit einem Antidiskriminierungsgesetz würde Österreich nicht nur einem Wunsch des Europasrates und der UNO nachkommen, sondern auch entsprechende Bestimmungen des Amsterdamer EU-Vertrages mit Leben füllen. Dort verplichten sich die Länder, „Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen“. Nach Meinung der KA und Diakonie soll ein derartiges Gesetz jede Diskriminierung in den bereichen Arbeit, Wohnen, Bildung, Sozialsystem und öffentliche Verwaltung verbieten. Es soll aber auch Privatpersonen verpflichten, Diskriminierungen zu unterlassen. Gleichzeitig mit dem Gesetz soll es eine Informationskampagne geben.