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Patent auf Leben ist höchst umstritten

Österreich will EU-Richtlinie umsetzen, andere Länder klagen dagegen
Ausgabe: 2000/27, Patent, Gentechnik, Klonen
04.07.2000
- Hans Baumgartner
Mit 1. Juli soll die neue EU-Patenrichtlinie in Kraft treten. Sie steht im Gegensatz zum Gentechnik-Volksbegehren. „Ein äußerst zweifelhafter Sieg der Realos“, sagt der Theologe Dietmar Mieth.

Eine Dreiviertelmillion Österreicher hat im Gentechnik Volksbegehren gegen die Patentierung von Lebewesen und menschlichen Genen votiert. Österreich hat im EU-Ministerrat dennoch der neuen Patentrichtlinie der EU zugestimmt. Sie ermöglicht erstmals in Europa die Patentierung von gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen sowie von menschlichen Genen, Zellen und Embryonen. Das bedeutet einen radikalen Bruch mit der bisherigen Rechtspraxis.

Der Sinn von Patenten



Nach EU-Recht ist diese Richtlinie in Kraft. Viele Länder (nicht Österreich!) zögern jedoch, die notwendigen Durchführungsbestimmungen zu beschließen. Die Niederlande und Italien haben beim Europäischen Gerichtshof dagegen Klage erhoben. Der Tübinger Theologe Dietmar Mieth, Mitglied der 12-köpfigen Ethik-Beratergruppe der EU-Kommission, teilt die massiven Bedenken gegen die neue Patentrichtlinie. „Hier geht es nicht nur darum, gentechnische Verfahrensweisen und die Entwicklung nützlicher Produkte (Medikamente) durch ein Patentprivileg zu schützen, sondern auch die dabei verwendeten, in der Natur vorkommenden Stoffe und Baupläne wie Gene, Zellen oder pflanzliche Substanzen. Diese Richtline basiert darauf, dass man Entdeckungen, wie die Entschlüsselung des menschlichen Genoms, zu Erfindungen umtauft, um daraus gewinnbringend Eigentumsrechte bzw. Verwendungs- und Forschungsprivilegien abzuleiten. Ein Gut, das der ganzen Menschenheit gehört, wird so zum ,Besitz‘ der Patentinhaber – in der Regel große Konzerne und Forschungseinrichtungen, die auch das nötige Geld haben, um juristisch gegen die Kleinen den Platz zu behaupten. Das eigentliche ethische Problem“, so Dietmar Mieth zur Kirchenzeitung, „besteht darin, dass durch einen Etikettenschwindel – niemand würde sagen Kolumbus hat Amerika erfunden – die Interessen des Gemeinwohls zugunsten der Interessen einiger hintangestellt werden. Und die Richtlinie bedeutet den Abschied von der grundlegenden ethischen Übereinkunft, dass der menschliche Körper in seinem natürlichen Zustand nicht Gegenstand finanzieller Gewinne sein soll.“

Die Sicht der „Realos“



Dietmar Mieth, der das achtjährige Tauziehen um die Richtlinie hautnah erlebt hat, kann den Standpunkt der „Realos“ verstehen – auch wenn er ihn nicht teilt und dies auch in einem Minderheitenvotum der Ethikkommission betont hat. Das EU-Parlament habe der neuen Patentregelung auch unter dem Gesichtspunkt zugestimmt, dass eine Richtlinie, in der man ethische Bremsen einbauen könne, besser sei als der Wildwuchs. Und man habe diese Bremsen auch eingebaut – im Hinblick auf Embryonenversuche, das Klonen und die Keimbahnmanipulation. Außerdem sind Patente, die der „öffentlichen Sitte“ widersprechen, verboten. Die Erteilung eines Patentes bedeute auch noch keine automatische Erlaubnis, das auch durchzuführen. Das hänge von den Gesetzen der einzelnen Mitgliedsländer ab.




Zur Sache:



Die Mitglieder des Konvents zur Ausarbeitung einer EU-Grundrechtscharta konnten sich bisher nicht über ein Klonverbot beim Menschen einigen. Ein Teil ist für ein völliges Verbot, die Mehrheit tritt für ein Klonverbot zu Fortpflanzungszwecken ein.

Tauziehen um Klonverbot



Für den Tübinger Theologen und Bioethikexperten Dietmar Mieth taucht die Frage des Klones von Menschen derzeit auf „allen Fronten“ auf. Soweit er die Diskussion verfolge, gebe es einen breiten Konsens darüber, das Klonen insoweit zu verbieten, dass auf diese Weise entstandene Embryonen eingepflanzt werden und daraus genetisch idente Menschen entstehen. Das soll mit einem weltweiten Moratorium verhindert werden. „Auf der anderen Seite“, so Mieth, „gibt es einen starken Druck der Forschungslobby, das sogenannte ,nichtreproduktive‘ Klonen zuzulassen. Mit diesem seit der Schaf-Dolly-Debatte verwendeten Begriff will man sich aus dem Klonverbot herausschleichen. Das Klonen von Menschen im Reagenzglas wäre dann in jenen Ländern erlaubt, wo nicht alle in vitro gezeugten Embryonen eingepflanzt werden müssen (wie BRD).

Was die EU-Grundrechtecharta angeht, so vertrete die Ethik-Kommission die Meinung, dass man einzelne Biotechniken nicht in die Verfassung schreiben sollte, sondern eher das Grundrecht des Menschen auf „individuelle Identität“. Das, so Mieth, würde den Streit um das Klonverbot allerdings nicht lösen. „Wenn man das Problem in der EU-Verfassung ansprechen will, dann sollte man allgemein das Klonen ,menschlicher Lebewesen‘ (human beeing) verbieten. Das wäre ein Totalverbot.“
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