Die Katholische Aktion lehnt die Volksbefragung zu den EU-Sanktionen ab. Kardinal Schönborn warnt vor einem Schüren „antieuropäischer Reflexe“.
Vergangene Woche beschlossen die Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ im Parlament die Durchführung einer Volksbefragung, falls in absehbarer Zeit die EU 14 ihre Sanktionen gegen Österreich nicht zurücknehmen. Bundeskanzler Schüssel betonte, er hoffe, dass der von der EU eingesetze Weisenrat, mit dem Österreich zusammenarbeiten wolle, rasch einen Bericht vorlege, der zur Aufhebung der Sanktionen noch im Herbst führe. Eine Veto- und Blockadepolitik Österreichs innerhalb der EU-Institutionen lehnte Schüssel ab. Nicht so der „Erfinder“ der Volksbefragung, Jörg Haider. Er tritt für eine härtere Gangart Österreichs ein. Der erste Satz des Volksbefragungstextes könnte dazu durchaus eine Handhabe geben.
Die Katholische Aktion Österreichs bekräftigte vergangene Woche ihre Ablehnung der Volksbefragung. „Das ist keine entsprechende Vorgangsweise, um Österreich wieder zu einem gleich- berechtigten Mitglied der europäischen Wertegemeinschaft zu machen“, betonte KA-Präsident Christian Friesl. Der vorgelegte Text, den auch namhafte Verfassungsjuristen kritisieren, verstärke die Bedenken der KA. Zum einen, so Friesl, werde hier bewusst mit der Drohgebärde der Veto-Politik gespielt, wenn es heißt, die Regierung soll mit „allen geeigneten Mitteln“ die Aufhebung der Sanktionen anstreben. Andererseits sei es eine demokratiepolitische Zumutung, so unterschiedliche Fragenstellungen vom Volk „im Block“ abstimmen zu lassen.
Besondere Bedenken äußerte die Katholische Aktion gegen die Volksbefragung, weil daraus ein Anti-EU-Wahlkampf entstehen könnte, der der FPÖ die Gelegenheit gibt – wie schon bei der EU-Beitrittsabstimmung und beim Anti-Euro-Volksbegehren – durch krasse Vereinfachungen Österreich zu polarisiern. Vor dem „Schüren antieuropäischer Reflexe“ warnte auch Kardinal Schönborn. Er verstehe, dass vielen Österreichern die Aufhebung der übereilt verhängten, rechtlich und inhaltlich umstrittenen Sanktionen zu langsam gehe. „Ob aber die geplante Volksbefragung – die als demokratiepolitisches Instrument für ganz andere Anlässe geschaffen wurde – diesen Prozess beschleunigen kann, ist nicht absehbar“, ließ der Kardinal deutliche Kritik anklingen.
Schönborn appellierte an die EU 14 und an die Bundesregierung, alles für eine Entspannung und Annäherung zu tun. Die Idee des Weisenrates sei für ihn eine Chance, aus dieser Sackgasse herauszukommen. Eine rasche Beilegung dieses Konfliktes sei auch deshalb von Bedeutung, weil nach Ansicht der Kirche die EU-Osterweiterung ein besonderes Anliegen Österreichs sein müsste. „Daher müssen wir möglichst rasch wieder gleichberechtigt und gleich engagiert mit dabei sein“, betonte Kardinal Schönborn. Auch prominente ÖVP-Europapolitiker distanzierten sich von der Volksbefragung: EU-Agrarkommissar Franz Fischler ebenso wie der EU-Erweiterungsbeauftragte der Regierung, Erhard Busek, und Heinrich Neisser, Mitglied des EU-Grundrechtskonventes.
Volksbefragung: Der Text
Soll die Bundesregierung im Zuge der bevorstehenden Reform des EU-Vertrages mit allen geeigneten Mitteln sicherstellen, dass - die von den anderen Mitgliedsstaaten der EU gegen Österreich ungerechtfertigt verhängten Sanktionen sofort aufgehoben werden, - die EU als umfassende Gemeinschaft gleichberechtigter Staaten allen Mitgliedsländern die gleichen Rechte und Pflichten garantiert und nicht die Vorherrschaft einiger weniger großer Staaten über die anderen möglich wird, - die EU das Grundrecht jeden Landes auf freie demokratische Wahl seiner Regierung garantiert und den freien Wettbewerb und die Rechte aller demokratischen Parteien sowie Einrichtungen der direkten Demokratie achtet, - eine klare Aufgabenteilung zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedsstaaten eingeführt wird und die Regionen aufgewertet werden, - alle europäischen Einrichtungen der EU verplichtet werden, die Grundregeln des Rechtsstaates und der Menschenrechte der Bürger einzuhalten, - ein rechtsstaatliches Verfahren bei behaupteter Verletzung von Grundwerten der Union mit richterlicher Kontrolle in den EU-Vertrag aufgenommen wird.