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Training und Begleitung

Bewohnerrat von St. Pius – Errungenschaft der Teilhabe
Ausgabe: 2000/29, St. Pius, Behinderte
18.07.2000
- Ernst Gansinger
Behinderte Menschen haben ein Recht sich einzumischen.

„Für ca. 200 Menschen mit schweren Beeinträchtigungen ist St. Pius ein vertrautes, sicheres und schönes Zuhause geworden. Sie alle haben die Gewissheit, bis an ihr Lebensende in einer verständnisvollen, funktionierenden Gemeinschaft zu sein, die sie nicht im Stich lässt: von Kindheit an bis ins hohe Alter.“ (Selbstdarstellung von St. Pius, Caritas für Menschen mit Behinderung).Behinderten-Einrichtungen verändern sich. Zu den Aufbrüchen gehören auch ein Mehr an Mitsprache und Selbstverwaltungsakte der behinderten Menschen. Ein Beispiel ist die Bewohnervertretung in St. Pius.

Schon im Jänner 1999 wurde die erste Bewohnervertretung gewählt, heuer im April die zweite. „Unsere Aufgabe ist es, die Bewohner zu unterstützen“, sagt Fritz Raberger, einer aus dem sechsköpfigen Team. Durch den Bewohnerrat sind die Bewohner/innen besser in die Informationen eingebunden und können sich gezielter einbringen. Der Themenbogen ist weit: Mitsprache bei Baufragen, Gleichberechtigung von Frauen- und Männergruppen (Männergruppen sind seit jeher kleiner), Zusammenziehen von Paaren sowie der Wunsch nach gemischten Gruppen und das Wohnen außerhalb von St. Pius. Alles hat mehrere Seiten. Beispiel draußen wohnen: „Man sollte es zuerst intern probieren können“, meint Fritz. Sabine Nemmer bekräftigt dies: „Selbstständigkeit pur, ganz ohne Betreuung, ist hart. Es geht nur unter Training und mit Begleitung.“ Der Haushaltskurs ist so eine zielgerichtete Vorbereitung.

Begleitung gibt es auch für die Bewohnervertretung: Olga Mayrhofer von der „Initiative Selbstbestimmt Leben“ mit Sitz in Linz kommt regelmäßig zu den wöchentlichen Sitzungen. Dr. Josef Bauer (siehe auch Kasten rechts) von der Caritas meint zum Stichwort Sexualität: „Wir haben bei erwachsenen Menschen kein Recht, eine Einschränkung in Beziehungs-/privaten Bereichen zu fordern. Wir haben jedoch bei behinderten Menschen die Verpflichtung, die Beziehungsfähigkeit zu fördern und unterstützend beizustehen ...“




Kurzinterview:



Dr. Josef Bauer, Geschäftsführer der Caritas für Menschen mit Behinderung.

Wie kann die Förderung geistig behinderter Menschen bei der Organisation ihrer Selbstverwaltung aussehen?
Bauer: Am besten geht das über eine direkte Tätigkeit und das (geistige) Wachsen, das dadurch gelingt. Das kann am Bewohnerrat in St. Pius erkannt werden.

Unterstützen statt Bevormunden. – Ist das anerkannt?
Bauer: In der Sozialarbeit eher schon, in der Heil-/Sozialpädagogik als Fachdisziplin ja, in der Praxis und im öffentlichen Diskurs beginnt dieses Prinzip erst allmählich zu greifen. Zwei Faktoren behindern den Fortschritt: Die behinderten Menschen sind in fast allen Fällen als kleine Kinder in die Einrichtungen gekommen und wurden erzogen, was zu einem „Eltern-Kind“-Verhältnis geführt hat, das oft noch heute vorhanden ist. Auch die behinderten Menschen tun sich schwer in der Auflösung dieses Verhältnisses. Die rechtliche Situation der Obsorge, der Fürsorglichkeit, behindert vielfach diese Veränderung, weil die volle Geschäftsfähigkeit u. Ä. in vielen Fällen nicht gegeben ist.
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