Nach einer Ehescheidung hat in beinahe allen Fällen die Mutter das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Mit Jahresbeginn 2001 wird sich das ändern: die „gemeinsame Obsorge“ stößt aber auf Widerspruch.
Eine Scheidung hebt ab Jänner 2001 – die Zustimmung der VP und FP Parlamentarier ist zu erwarten – nicht mehr die gemeinsame Obsorge für die Kinder auf. Wie bei aufrechter Ehe bleibt künftig die gemeinsame Verantwortung bestehen. Die einzige Voraussetzung: Die geschiedenen Partner müssen sich auf einen Hauptwohnsitz für die Kinder einigen. Dr. Maria Fekter (VP), die die Gesetzesvorlage wesentlich geprägt hat: „Die gemeinsame Obsorge soll Rahmenbedingungen schaffen, die dem massiven Wunsch vieler Eltern nachkommen, sich gemeinsam um das Kind zu kümmern“. Das Gesetz sei als Stufenbau zu betrachten, der den Partnern auf ihre spezifischen Lebensumstände angepasste Möglichkeiten gibt.
Eltern überfordert
Das Forum „Beziehung, Ehe und Familie“, eine Plattform der Katholischen Aktion Österreichs, sieht in der gemeinsamen Obsorge eine „Überforderung der Eltern zu Lasten der Kinder“: „Auch wenn ein Großteil der Scheidungen auf dem Papier im Einvernehmen erfolgt, stehen dahinter doch in den meisten Fällen höchst akute unverarbeitete Beziehungskonflikte. Diese würden dann in den Seelen der Kinder ausgetragen werden.“ Anstelle einer „automatischen“ Weiterführung der gemeinsamen Obsorge tritt das Forum für eine Abkühlphase von einem Jahr ein.
Bestürzt über die Ministerratsvorlage ist die Österreichische Plattform für Alleinerziehende. Die gemeinsame Obsorge könnte als Druckmittel gegen den anderen Elternteil – z. B. zur Herabsetzung der Alimente – verwendet werden. Außerdem würde die geplante Regelung dazu führen, dass Väter in sämtliche Entscheidungen eingebunden wären, auch wenn sie sich nicht um die Kinder kümmern. „Welche Auswirkungen eine gemeinsame Obsorge in Gewaltbeziehungen haben würde, will man sich erst gar nicht ausmalen”, so die Plattform.
Obsorge-fähig werden
Die Abteilung Ehe und Familie der Diözese Linz spricht sich für die gemeinsame Obsorge aus, aber gegen die „automatische “ Fortführung nach der Scheidung. Die Partner sollten dem Gericht einen Antrag vorlegen, in dem sie glaubhaft machen, dass sie sich mit den Schwierigkeiten in ihrer Partnerschaft auseinandersgesetzt haben und dass sie fähig sind, zum Wohl des Kindes zu handeln. Dem Gericht sollten Nachweise über Beratungen, Seminare (Trennungs- und Scheidungsbegleitung) oder über Mediation (Vermittlung) als Entscheidungshilfe dienen. Solch ein Antrag soll jederzeit – auch nach der Scheidung – eingebracht werden können. Natürlich muss es die Möglichkeit geben, die gemeinsame Obsorge zu beenden. Auch hier kritisiert die Abteilung Ehe und Familie den Automatismus: Die alleinige Obsorge dürfe nicht nur dem Partner zugesprochen werden, bei dem das Kind wohnt.
Väter nicht nur „Zahler“
Einen klaren Blick auf die herrschende Praxis mahnt Mag. Josef Lugmayr von der Katholischen Männerbewegung Oberösterreichs ein. Probleme zwischen den geschiedenen Partnern könnten auch jetzt auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Das muss auch in Zukunft vermieden werden. „Aus meiner Sicht geht es bei der gemeinsamen Obsorge um das berechtigte Anliegen der Väter, die nach der Trennung von der Partnerin den regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern nicht abreißen lassen und weiterpflegen wollen“, so Lugmayr. Die Verantwortung der Väter gegenüber ihren Kindern dürfe nicht auf die monatliche Geldüberweisung reduziert werden.
DIÖZESE:
Diözesantage Die Katholische Männerbewegung (KMB) und die Katholische Frauenbewegung (Kfb) laden zu ihren Diözeantagen.Das Treffen der KMB findet am Sonntag, dem 15. Oktober 2000, von 9 bis 13 Uhr in der Stadthalle Wels statt. Es steht unter dem Thema „Die Politik in den Fängen der Wirtschaft? Möglichkeiten und Grenzen einer sozialen Politik“. Das Grundsatzreferat hält Dr. Sieglinde Rosenberger. Die Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Wien greift die Fragen auf, die viele Menschen verunsichern und Sorgen bereitet. Schlüsselworte sind die Sicherheit der Pensionen, die wachsenden Anforderungen an ältere Arbeitsnehmer und die „soziale Treffsicherheit“.Die Kfb lädt zu ihrem Diözesantag am Samstag, 21. Oktober 2000 in die Sporthalle Kremsmünster ein. Den Grundsatzvortrag hält Julia Onken, Psychotherapeutin aus der Schweiz und Expertin in Beziehungsfragen. Mit dem Thema des Treffens „Wertvoll leben“ betont die Kfb, dass den Nächsten nur wirklich lieben kann, wer mit sich selbst einen wertschätzenden Umgang pflegt. Der Diözesantag beginnt um 8.30 Uhr und endet um 13.00 Uhr.