Franziska B., 38 Jahre, geschieden, zwei Kinder, 12 und 10 Jahre alt. Vater Angestellter, vor einem Jahr verstorben, Mutter Hausfrau. Ausbildung: Volksschule, Gymnasium, Matura mit gutem Erfolg, kurz beschäftigt als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung.
Vor 18 Jahren wird Franziska B. schwer psychisch krank, wahrscheinlich als Folge einer erzwungenen Abtreibung. Die Schande musste von der gutbürgerlichen Familie, der behüteten Tochter und dem verantwortungsunwilligen Kindesvater abgewehrt werden. Die junge Frau fügt sich. Ihr Verhalten wird immer wunderlicher. Sie verliert ihre Arbeit. Zeiten der Depression und der Aggression wechseln ab. Die Tochter aus gutem Haus treibt sich herum. Sie kleidet sich ausgefallen und ausgeflippt, ist streitbar und laut. Sie verschwindet und kommt wieder mit einem unehelichen Sohn, dessen Vater sie nicht kennt. Die Eltern nehmen sie auf, versuchen zuzudecken. Man hat Beziehungen, die junge Mutter bekommt eine Stadtwohnung, die Eltern unterstützen sie finanziell.
Es nützt alles nichts. Bald ist Franziska B. wieder schwanger, sie heiratet den Kindesvater, einen Kleinkriminellen. Tochter Marlene wird geboren, die Großeltern nehmen sie zu sich und betrachten sie als ihre Ersatztochter. Dann tobt die junge Frau so, dass die Nachbarn aufmerksam werden. Sie wirft Einrichtungsgegenstände, Kochgeschirr, Kleidungsstücke aus dem Fenster, droht das Kind und sich umzubringen. Die junge Mutter wird in die Psychiatrie, geschlossene Abteilung, eingeliefert. Den Sohn nehmen die Großeltern zu sich. Durch die ärztliche Behandlung bessert sich der Zustand der Mutter. Kaum entlassen, weigert sie sich die verordneten Medikamente zu nehmen und randaliert wieder. Die letzten Freundinnen wenden sich von ihr ab. Die junge Frau erkrankt an Krebs. Der Ehemann verlässt sie, der Vater stirbt, die Mutter ist völlig überfordert. Die Kinder werden im Heim untergebracht. Franziska, hochverschuldet, sackt völlig ab. Sie verliert die Wohnung und alle Stützen. Sie ist eine Bettlerin. Mit Hilfe der Caritas und einer engagierten Sachwalterin gelingt es, die Frau aufzufangen. Sie hat eine betreute Wohnung, Schuldenregulierung und existentielle Absicherung sind eingeleitet.
Den blinden Bettler im Evangelium hat Jesus geheilt, sein Glaube hat ihm geholfen. Heilt er auch die Bettlerin von heute, die nicht glaubt, nicht glauben kann? Damals wie heute haben sich die Menschen von Armen und Kranken abgewandt. Wir, die glauben können, sind heute aufgerufen, in Seinem Namen beizustehen, unser Auftrag lautet: „Geben wir ihnen Schutz und Anwaltschaft und wirken wir den Entsolidarisierungstendenzen entgegen.“
Elisabeth Breit-Naber, Juristin und stellvertretende Obfrau der Initiative „Frauen helfen Frauen“ in Innsbruck.