Hospiz-Bewegung: Die andere Antwort auf den Wunsch nach Sterbehilfe
Ausgabe: 2000/49, Hospiz, Sterbehilfe
05.12.2000
- Kirchenzeitung der Diözese Linz
„Die Menschen sollen wissen, dass es sehr viel Hilfe gibt, damit niemand qualvoll und verlassen sterben muss. Das ist unsere Antwort auf das Euthanasiegesetz in den Niederlanden“, sagt Sr. Hildegard Teuschl von Hospiz Österreich.
Vergangene Woche beschloss das Parlament in Den Haag mit großer Mehrheit ein neues Euthanasiegesetz. Ärzte dürfen demnach straffrei das Leben von Patienten durch aktive Maßnahmen (Giftspritze etc.) beenden, wenn dies vom Kranken mehrfach gewünscht und dessen physische und/oder psychische gesundheitliche Situation „unerträglich“ und „aussichtslos“ ist.
Bekenntnis und Taten
In Österreich haben sich in den letzten Tagen Vertreter aller Parlamentsparteien gegen die Euthanasie ausgesprochen. Gesundheits-Staatsekretär Waneck wies darauf hin, dass im Regierungsprogramm die so genannte aktive „Sterbehilfe“ entschieden abgelehnt werde. Dafür soll der Ausbau des Hospizwesens unterstützt werden. Sr. Hildegard Teuschl von Hospiz Österreich begrüßt diese klare Haltung der Politik. Gleichzeitig aber fordert sie entschlossenere Maßnahmen, um eine sachkundige menschliche und medizinische Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden sicherzustellen. „Noch immer hängt die Finanzierung von Hospizstationen, die nicht direkt an Spitäler angeschlossen sind, in der Luft, weil die meisten Krankenkassen für die Pflege Sterbender nicht aufkommen. Noch immer gibt es Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Ärzten und Pflegepersonal bei mobilen Hospizdiensten, wo ohendies sehr viel von Ehrenamtlichen gemacht wird. Noch immer gibt es an keiner der drei medizinischen Fakultäten einen Lehrstuhl für palliative Medizin, wo angehende Ärzte lernen könnten, sterbenskranke Menschen entsprechend zu behandeln.“
Hospiz in Österreich
Trotz dieser Mängel ist in den vergangenen zwölf Jahren gelungen, ein beachtliches Hospiznetzwerk in Österreich aufzubauen. In allen Bundesländern gibt es mobile Hospizeinrichtungen, die unheilbar kranke und sterbende Menschen zu Hause medizinisch und pflegerisch betreuen und menschlich begleiten. „Wir wollen dabei keine Konkurrenz zu Hauskrankenpflege-Einrichtungen sein, sondern mit ihnen und mit den Hausärzten möglichst eng zusammenarbeiten“, betont Hildegard Teuschl. Dazu kamen in den letzten Jahren auch eine Reihe stationärer Hospize, u. a. in Wien, Oberösterreich und Tirol. Insgesamt gibt es bereits 50 Hospizeinrichtungen.
Ausbildung forciert
Ganz wichtig ist Hospiz Österreich die Ausbildung in palliativer Betreuung. In Wien läuft zurzeit der vierte Lehrgang, in Salzburg und Vorarlberg wurden Kurse gestartet. Bisher machten 74 Ärzte, 80 Pfleger/innen sowie einige Seelsorger, Therapeuten und Sozialarbeiter diese Ausbildung. „Weil sterbende Menschen unterschiedliche Bedürfnisse und Ängste haben, ist uns die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen sehr wichtig“, betont Teuschl. „Die einen haben große Angst vor Schmerzen oder unnötig langem Leiden, andere drücken Sorgen um die finanzielle Zukunft der Familie nieder, andere religiöse Fragen oder unversöhnte Verhältnisse. Dazu brauchen wir neben den ehrenamtlichen Begleiter/innen auch interdisziplinäre Profiteams in der Hospizarbeit.“ Konkret wünscht sich Teuschl besonders, dass sich mehr Seelsorger und Hausärzte für palliative Betreuung interessieren. Eine weiterer Wunsch: längere Pflegeurlaube für betreuende Angehörige (ähnlich der Kinder-Karenzzeit). Teuschls Botschaft auf die Euthanasiedebatte: Ausbau der Lebens- Sterbe- und Trauerbegleitung im Sinne des Hospizgedankens. Und: Es gibt schon jetzt viele Hilfen, damit niemand qualvoll und mit seinen Ängsten allein gelassen sterben muss.
„Diese Entscheidung in den Niederlanden war keine Überraschung“, meint Dietmar Mieth, Moraltheologe und Mitglied der EU-Ethikkommission. „Wer die Tür zur Euthanasie einmal aufgemacht hat, kann die damit einsetzende Entwicklung kaum mehr stoppen.“ In den
Weichen stellen
Niederlanden galten seit 1994 Regelungen, wonach Euthanasie zwar prinzipiell verboten war, die Ärzte aber nicht bestraft wurden, wenn sie bestimmte Auflagen einhielten. Um das zu überprüfen, musste jeder Fall der Staatsanwaltschaft gemeldet werden. 1999 gab es 2216 offizielle Euhanasiefälle. „Daneben aber existiert eine Grauzone nicht gemeldeter Fälle, weil die Rechtslage den Ärzten zu unsicher war“, berichtet Mieth. „Das neue Gesetz hat vor allem die Rechtssicherheit für Ärzte im Blick. Es steht aber im Widerspruch nicht nur zur christlichen Lehre über die Unverfügbarkeit des Lebens. Es steht auch im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention und im Widerspruch zu jenen Empfehlungen, die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 25. Juni 1999 mit großer Mehrheit beschlossen wurden.“ Sie lehnen Euthanasie klar ab und fordern das Recht jedes Menschen auf entsprechende medizinische und menschliche Betreuung im Sterben. Die Länder werden aufgefordert, eine im Sinne der Hospizbewegung tätige Sterbebegleitung flächendeckend aufzubauen. Mitautor dieser Empfehlungen war der Wiener Moraltheologe Günter Virt. Wenn es gelingt, dass die Ministerkonferenz des Europarates diese Empfehlungen als Zusatzprotokoll der „Menschenrechtskonvention zur Biomedizin“ beschließt, wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Sterbebegleitung statt Euthanasie getan, sagt Mieth.