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Mehr Geld für die Betreuung der Kinder

Die Regierung will Karenzgeld für alle – Über die Modelle wird beraten
Ausgabe: 2001/03, Kindergeld, Karenzgeld, Regierung,
17.01.2001
- Hans Baumgartner
Eine Neuregelung des Karenzgeldes haben ÖVP und FPÖ in ihrem Regierungsprogramm angekündigt. Es sollte bereits für Eltern gelten, deren Kinder nach dem 30. Juni 2000 geboren sind. Über die verschiedenen Modelle gibt es noch ein Tauziehen.

Dass es ab dem Jahr 2002 zu einer Neuregelung beim Karenzgeld kommen soll, daran hält die Regierung fest. Wie diese Reform aussehen wird und wer davon betroffen sein wird, ist noch offen. Angesichts der kontroversen Vorschläge innerhalb der Regierung kritisiert der Katholische Familienverband eine „völlig unnötige Verunsicherung junger Paare“.

Das Regierungsprogramm

„Die Erziehung und Betreuung von Kinderen ist eine unverzichtbare Leistung der Eltern für die gesamte Gesellschaft“, heißt es im Regierungsprogramm. Um diese Familienarbeit besser als bisher zu unterstützen, kündigte die Koalition grundlegende Reformen an. Das Karenzgeld, das ursprünglich als Ersatz für das entfallene Einkommen der Mutter (des Vaters) eingeführt wurde, soll zu einem Kinderbetreuungsgeld umgebaut werden. Unabhängig von ihrer Erwerbstätigkeit vor der Geburt sollen darauf alle Mütter bzw. Väter, die sich der Kinderbetreuung widmen, Anspruch haben. Die Bezugsdauer soll von bisher 18 Monaten (plus sechs für den anderen Elternteil) auf 24 Monate (plus zwölf Monate für den anderen Elternteil) ausgeweitet werden. Das Kinderbetreuungsgeld wird von derzeit 5598 auf 6000 Schilling erhöht. Für die ersten eineinhalb Jahre werden für jede/n Karenzgeldbezieher/in 250 Schilling monatlich in die Pensionsversicherungskassen eingezahlt. Damit erwerben Mütter (Väter) während der Karenzzeit echte Pensionsbeitragszeiten (bis dato nur Ersatzzeiten). Um den Eltern mehr Spielraum in der Gestaltung ihres Lebens zwischen Familien- und Erwerbsarbeit zu verschaffen, soll die Zuverdienstgrenze angehoben werden. Derzeit wird das Karenzgeld gekürzt, wenn der/die Bezieher/in mehr als 4076 Schilling im Monat dazuverdient. Diese Grenze sollte auf etwa 100.000 Schilling Jahreseinkommen angehoben werden.

Neue Vorschläge

Ein Vorstoß von Generationenminister Herbert Haupt stellte vor kurzem diese Regierungspläne in Frage. Er schlägt ein generelles Kinderbetreuungsgeld für drei Jahre ohne Zuverdienstgrenzen vor. Dahinter steckt das Modell des Kinderbetreuungsschecks. Die Grundidee: Die öffentliche Hand bezahlt für die Betreuung eines Kindes einen bestimmten Betrag (z. B. 6000 öS); die Eltern können frei entscheiden, ob sie dafür selber das Kind rund um die Uhr betreuen oder ob sie dafür ein Kindermädchen etc. bezahlen. „Für diesen Vorschlag spricht, dass die Eltern mehr Entscheidungsspielraum haben, ihre Wünsche hinsichtlich Berufstätigkeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen“, sagt Rosina Baumgartner vom Katholischen Familienverband. Gegen das einkommensunabhängige Kindergeld sprachen sich die Minister Grasser und Bartenstein aus. Sie wollen aus „sozialpolitischen Gründen“ eine Zuverdiensthöchstgrenze (zwischen 200.000 und 300.000 Jahreseinkommen) einziehen. Der Effekt: Bezieher mittlerer Einkommen (ab 21.000 brutto/Monat) bekämen nur dann ein Kindergeld, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit (für die Kinderbetreuung) reduzieren. Kanzler Schüssel setzte letzte Woche eine Arbeitsgruppe ein, die bis März eine Lösung vorlegen soll. Eines scheint bereits jetzt fix zu sein: In den Genuss des neuen Karenzgeldes kommen erst jene Eltern, deren Kind nach dem 30. Juni 2001 geboren ist.




Zur Sache:


Ob das Kindergeld für alle zwei oder drei Jahre lang (mit oder ohne Zuverdienstgrenze) ausbezahlt wird, ist eine politische Entscheidung. Finanzierbar wäre dieses Projekt.

Kindergeld ist finanzierbar

Derzeit kostet das Karenzgeld 8,2 Mrd. Schilling. Die Ausdehnung des Kindergeldes auf alle Mütter/Väter sowie auf drei Jahre würde laut Berechnungen des Institutes für Familienforschung zusätzlich 3,1 Milliarden Schilling kosten. Da das Kindergeld für alle eine Familien- und keine Versicherungsleistung (Ersatz für Lohnentfall) mehr ist, müsste der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) auch jene Kosten tragen, die derzeit noch aus der Arbeitslosenversicherung beigesteuert werden (ca. 2 Mrd.). Eine Entlastung für den FLAF von 300 bis 400 Mill. Schilling wäre die Senkung der Krankenkassenbeiträge. Derzeit zahlt der FLAF 18,2% (des Karenzgeldes) und nicht wie alle übrigen Arbeitgeber 6,2% an die Krankenkassen.
Für die Jahre 2000 und 2001 soll der FLAF ca. 14,5 Milliarden an Überschüssen an das Budget abtreten; d. h. ein dreijähriges Kindergeld für alle wäre aus den Mitteln des FLAF finanzierbar.

Der Ausbau der Direktzahlungen an die Familien ist populär und relativ leicht umzusetzen. Experten weisen allerdings darauf hin, dass bei allen Studien die Familien an erster Stelle nicht mehr Geld, sondern eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit fordern. Hier ist Österreich ein EU-Nachzügler Investitionen in diesen Bereich (Anreize für die Wirtschaft für Wiedereinsteigerinnen, Betriebskindergärten, Schulungen während der Karenz etc.) sehen daher manche als die dringlichere Familienförderung als mehr Geld.
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