Am 17. Jänner jährte sich zum vierzigsten Mal das „Raab-Olah-Abkommen“. Dieses regelte den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte (Gastarbeiter) nach Österreich. Mit Spanien, der Türkei und Jugoslawien wurden die ersten Abkommen getroffen. In den vierzig Jahren hat sich an der sozialen und rechtlichen Lage der Arbeitmigrantinnen und -migranten nicht viel verändert, stellt der Verein zur Betreuung der AusländerInnen in OÖ fest. Noch viel sei zu tun in der Sozial- und Bildungspolitik, für die Chancen am Arbeitsmarkt, im Menschenrecht auf das Familienleben und in den Fragen der Mitbestimmung. Dass weder Personen aus assoziierten Ländern (Türkei) noch EU-Angehörige, geschweige denn Menschen aus nicht EU-Ländern bei den Interessensvertretungs-Wahlen ein Wahlrecht haben, hat ja auch unlängst sogar der EU-Gerichtshof kritisiert.