Linz (eb). Beinahe alle Päpste des 20. Jahrhunderts haben das Papst-Wahlrecht geändert. Der emeritierte Kirchenrechts-Professor P. Dr. Bruno Primetshofer erläuterte vor katholischen Journalisten in Linz das derzeit geltende Papst-Wahlrecht. Ein Papstnachfolger könnte vom Papst auch ernannt werden. Im 2. Weltkrieg war für den Fall, dass dem Papst Gewalt angetan würde, von Pius XII. ein Nachfolger bestellt worden. Ansonsten wird gewählt. Dabei ist nach der jüngsten Reform des Papstwahlrechtes nicht mehr unbedingt eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich, erörterte Primetshofer. Nach einer gewissen Anzahl von Wahlgängen genüge die einfache Mehrheit. Wählen dürfen nach Papst-Wahlrecht 120 Kardinäle, die noch nicht 80 Jahre alt sind. Derzeit gibt es jedoch rund 135 „Wahlberechtigte“. Eine unklare Situation! In diesem Fall müssten die Kardinäle festlegen, dass alle wählen dürfen.