Bis Ende März will die Regierung klären, wie das neue Kinderbetreuungsgeld ausschauen soll. Am Montag letzter Woche fand eine Aussprache katholischer Organisationen zu diesem Thema statt.
Das Forum „Beziehung, Ehe und Familie“ der Katholischen Aktion Österreichs (KAÖ) hat katholische Organisationen zu einem Meinungsaustausch über das geplante Kindergeld zusammengerufen. Eingeladen waren auch Expertinnen der Arbeiterkammer und des Institutes für Familienforschung. Für KA-Generalsekretär Peter Grubits ist der Wechsel vom bisherigen Karenzgeld zum Kinderbetreuungsgeld für alle ein einschneidender gesellschaftspolitischer Neuansatz. Bisher war das Karenzgeld ein Ersatz für den Einkommensverlust während der Zeit der Kleinkindbetreuung, das neue Kindergeld soll eine Abgeltung für erbrachte Familienleistungen sein. Darin liegt eine Chance, gerade armutsgefährdete Gruppen zu stützen, so Grubits. Es bestehe aber auch die Gefahr, dass mit dem Wechsel von der Versicherungs- zur Familienleistung die bisherigen Arbeitsschutzbestimmungen (Wiedereinstellungsrecht etc.) aufgeweicht werden könnten. Die engagierte und ausgesprochen konstruktive KA-Diskussion zeigte, dass es ein „riesiges Umfeld an Rahmenbedinungen gibt, die mitbedacht werden müssen“, meint Peter Grubits. Er sei überzeugt, dass die Vertreter/-innen der Organisationen ein geschärftes Bewusstsein für die Chancen, Probleme und möglichen Fallen mitgenommen haben. Wenn die Regierungsvorlage auf dem Tisch liegt, soll bei einem weiteren Treffen eine gemeinsame Beurteilung stattfinden.
Keine Verschlechterung
Am skeptischsten steht derzeit die Katholische Frauenbewegung den Regierungsplänen gegenüber. Sie befürchtet, dass durch eine Verlängerung der Kinderpause auf bis zu drei Jahre die beruflichen Wiedereinstiegs- und Aufstiegschancen für Frauen verschlechtert werden. Entscheidend für die Frauenbewegung ist auch die Frage der pensionsrechtlichen Absicherung. Nach bisherigen Ankündigungen sieht sie die Gefahr, dass für die Pension nur ein Teil der Zeit, für die es Kinderbetreuungsgeld gibt, angerechnet wird. Dann wäre das eine Falle für die angestrebte eigenständige sozialrechtliche Absicherung von Frauen. Besonders kritisch sieht die Frauenbewegung, dass auch das Modell Kinderbetreuungsgeld keinerlei Anreize enthält, dass Männer stärker in die Karenz bzw. in die Familienarbeit einsteigen. Die Caritas sieht in der Ausdehnung des Kinderbetreungsgeldes auf alle Mütter (Väter) eine echte Unterstützung armutsgefährdeter Frauen (Familien). Sie tritt auch für eine Ausdehnung der Karenzzeit von eineinhalb auf zwei bis drei Jahre ein. In ihrer Beratungsarbeit stelle sie häufig fest, dass viele Frauen große Proleme haben, die Betreung von Kleinkindern und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Beim Katholischen Familienverband, der den Wechsel vom erwerbsabhängigen Karenzgeld zum Kinderbetreuungsgeld am stärksten unterstützt, sieht man aber auch die Notwendigkeit, dass eine Reihe von Rahmenbedingungen vorher geklärt werden müssen (siehe "Zur Sache"). Es darf keine Verschlechterung für Frauen (Familien) geben, und bestehende Ungerechtigkeiten sollten beseitigt werden, fordert der KFÖ.
ZUR SACHE
Nicht um jeden Preis
„Wir sind für die Einführung eines erwerbsunabhängigen Kinderbetreuungsgeldes. Es hat den großen Vorteil, dass alle Frauen und Männer, die für Kleinkinder zu sorgen haben, auch tatsächlich für ihre Familienarbeit etwas bekommen“, sagt Rosina Baumgartner, Generalsekretärin des Katholischen Familienverbandes. Der KFÖ unterstütze die Absicht der Regierung zu diesem Schritt – aber nicht um jeden Preis. „Es müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen“, fordert Baumgartner.
– Der KFÖ tritt für ein zweieinhalb- bis dreijähriges Kindergeld für alle ohne Zuverdienstgrenzen und ohne verordnetes Geschlechtersplitting ein. Damit können auch Alleinerzieher/innen die volle Frist ausnützen. Und damit man mehr Männer in die Karenz bekommt, reichen die geplanten 6000 Schilling auch nicht aus. Der KFÖ schlägt dafür eine Kombination von einem Grundkindergeld für alle und einen (gedeckelten) einkommensabhängigen Zuschlag (vom AMS) vor.
– Die bisherigen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmung (Behaltefrist etc.) müssen weiterbestehen. Ebenso soll an Erwerbstätige das Wochengeld (ca. Gehaltsniveau – zwei Monate vor und zwei Monate nach der Geburt) weiterbezahlt werden.
– Den bisherigen Zuschlag zum Karenzgeld (eine Art Kredit) für Alleinerziehende soll es weiterhin geben.
– Das Kindergeld sollen alle erhalten, die in Österreich mit ihren Kindern leben. Deshalb soll die Koppelung von Betreuungsgeld und Familienbeihilfe fallen, weil dadurch ein Teil der Ausländerinnen ausgeschlossen würde.
– Die Fördermaßnahmen, die Müttern (Vätern) den Wiedereinstieg erleichtern, sind weiter auszubauen.