Überraschend hat der Vatikanstaat nach 72 Jahren eine neue Verfassung erhalten. „Es wurde versucht, das Grundgesetz einem modernen Staatswesen anzugleichen“, meint der Kirchenrechtler Dr. Wilhelm Rees.
Seit 22. Februar hat der Vatikanstaat eine neue Verfassung. Die 20 Artikel lösen jenes Grundgesetz ab, das seit der Staatsgründung im Jahr 1929 in Kraft war. „In den 72 Jahren erfolgten verschiedene Abänderungen. Nun hat der Papst daraus ein neues Regelwerk gemacht“, sagt Dr. Wilhelm Rees. Der Professor für Kirchenrecht an der Uni Innsbruck macht auf zwei bedeutende Veränderungen aufmerksam: Die Todesstrafe wurde gestrichen und die Zuständigkeiten für den Staat auf mehr Schultern als bisher verteilt.
Aufgeräumt
Wie das Grundgesetz den veränderten Bedingungen angepasst wurde, zeigt das Beispiel Todesstrafe. „Seit Jahren setzt sich der Papst vehement dagegen ein. Jedoch in seinem Staat war sie verfassungsmäßig verankert“, meint Rees. Zwar wurde 1969 die Möglichkeit der Todesstrafe von Papst Paul VI. per Gesetz abgeschafft, doch nun ist sie auch aus der Verfassung gestrichen. Der Verfassung nach gilt der Vatikanstaat als Monarchie. Denn in Artikel eins heißt es: „Der Papst als Oberhaupt besitzt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt.“ Es werde jedoch deutlich, so Rees, „dass die Gewalten auf mehrere Schultern verteilt werden“. Dass der „Governatore“ endgültig abgeschafft wurde, verstärke diesen Eindruck. Im Namen des Papstes und mit umfassenden Vollmachten ausgestattet, hatte dieser bis 1952 den Staat gelenkt.
Aufgeteilt
Die gesetzgebende Gewalt liegt nun in Händen der „Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt“. Die Vorschläge der aus fünf Kardinälen bestehenden Kommission müssen jedoch dem Papst zur Begutachtung vorgelegt werden.Die ausführende Gewalt, in einer Demokratie Aufgabe der Regierung, übt der für fünf Jahre bestellte Kommissionpräsident aus. Seit Oktober 1997 ist das der polnischstämmige US-Kardinal Edmund Casimir Szoka (73). Ihn unterstützt der Generalsekretär der Kommission, derzeit Bischof Gianni Danzi (60). Die rechtsprechende Gewalt wird im Namen des Papstes wahrgenommen. Bereits 1987 wurden dafür vier Gerichtsinstanzen neu geordnet. Unverändert geblieben ist: Nach dem Tod des Papstes gehen alle drei Gewalten für die Zeit der Sedisvakanz auf das Kardinalskollegium über.
Analyse:
Vergangene Woche hat Johannes Paul II. erstmals seit 1994 sein oberstes Beratergremium einberufen. Vom 21. bis 24. Mai werden sich alle Kardinäle in Rom treffen und, wie es hieß, Perspektiven für den Kurs der Kirche im dritten Jahrtausend erörtern.Insbesondere dürfte es um Fragen der Kollegialität in der Kirchenleitung gehen. In Vatikankreisen wird darüber gerätselt, ob das Treffen als Indiz für eine bevorstehende Reform der römischen Kurie zu werten ist.
Kommt eine Kurienreform?
Dass dem Papst eine Neugestaltung der Leitung der Weltkirche ein Anliegen ist, hat er bereits angedeutet. In dem am 6. Jänner veröffentlichten Schreiben „Zu Beginn des neuen Jahrtausends“ betonte er die dringende Notwendigkeit, die römische Kurie, aber auch die Arbeitsweise der internationalen Bischofssynoden und lokalen Bischofskonferenzen zu reformieren und zu verbessern.Als zentrales Thema innerhalb der Kurie gilt die Machtbalance zwischen dem Staatssekretariat und den einzelnen Kongregationen. Ebenfalls neu bestimmt werden könnte die Rolle der Glaubenskongregation. Seit einigen Jahren tritt diese als allgegenwärtige Kontrollbehörde auf. Auch das von allen Teilen der Weltkirche geforderte „kollegiale Leitungsinstrument“ könnte eingeführt werden. Ein ständiges Beratungsgremium des Papstes, in dem Bischöfe aus allen Kontinenten vertreten sind. Denn, das betont Johannes Paul II. immer wieder, sein Einsatz gilt dem Zusammenhalt der Weltkirche, die über eine Milliarde Katholiken zählt. Dem seit 21. Februar erweiterten Beratungsgremium misst er dabei eine besondere Rolle zu – die 44 neuen Kardinäle kommen ja auch aus 27 Ländern.
Lexikon:
Staat der Vatikanstadt: 1929 durch die Lateranverträge zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien errichtet, ist der kleinste Staat der Welt völkerrechtlich anerkannt. Staatsoberhaupt ist der Papst, der Tag dessen Amtseinführung Nationalfeiertag (22. 10.). Heiliger Stuhl: Ursprünglich wurde jeder von einem Apostel gegründete Bischofssitz so bezeichnet, im Laufe der Zeit jedoch auf den vom Apostel Petrus in Rom gegründeten Apostolischen Stuhl eingeengt. Heute wird darunter das Amt des Papstes mit seinen Dienststellen (Kurie) verstanden. Als eigenständiges Völkerrechtssubjekt unterhält der Heilige Stuhl mit 173 Staaten diplomatische Beziehungen. Seine Diplomaten (Apostolische Nuntien) vertreten auch den Staat der Vatikanstadt.