Überraschend verkündete die Regierung vergangene Woche ihr neues Modell für ein Kinderbetreuungsgeld. Katholische Aktion und Familienverband sprechen von einem wichtigen Signal, fordern aber Nachjustierungen.
Der Präsident des Katholischen Familienverbandes, Johannes Fenz, hatte am Dienstag vergangener Woche Anlass zur Freude. Nach wochenlangem Tauziehen zwischen den Ministerien verabschiedete die Regierung die Kernpunkte für die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes (bisher Karenzgeld). Der Familienverband sieht darin wesentliche Forderungen, die er seit Jahren erhoben hat, erfüllt. „Endlich wird Kinderbetreuung auch gesellschaftlich als Arbeit anerkannt“, betont Fenz. Das geschieht vor allem durch zwei Maßnahmen: Alle Mütter und Väter haben – unabhängig von ihrer vorausgehenden Erwerbstätigkeit – Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld. Zumindest 18 Monate der Karenzzeit werden als echte Pensionszeiten angerechnet. Bisher wurden bis maximal vier Jahre pro Kind lediglich als Ersatzzeiten gezählt. Dadurch hatten besonders Frauen mit mehreren Kindern oft Probleme, die notwendigen Pensionsjahre zusammenzubringen. Die pensionserhöhende Ersatzzeiten-Regelung gilt auch weiter.
Der Geschäftsführer der Katholischen Aktion (KA), Peter Grubits, wertet die Neuregelung als „Signal in Richtung mehr Familien- und Kinderfreundlichkeit“. Die Ausweitung des Bezieherinnenkreises sei zu begrüßen, da es jungen, bisher finanziell nicht abgesicherten Schwangeren leichter gemacht werde, sich für ein Kind zu entscheiden.
Eine Frühgeburt
Der Beschluss des Ministerrates am Dienstag vergangener Woche kam auch für Insider überraschend. Nach erheblichen Meinungsverschiedenheiten in der Regierung erteilte Bundeskanzler Schüssel den Ministern Bartenstein, Haupt und Grasser den Auftrag, die Modalitäten für das im Regierungsprogramm festgelegte Kinderbetreuungsgeld-Modell bis Ende März auszuhandeln. Die bevorstehende Wiener Landtagswahl und die öffentliche Aufregung über Ambulanzgebühren und Unfallrentenbesteuerung dürften die Regierung veranlasst haben, das „Wunschkind“ Kinderbetreuungsgeld als „Frühgeburt“ (Grubits) zur Welt kommen zu lassen. Die Folge ist, dass keine ausgereifte Gesetzesvorlage auf den Tisch gelegt wurde, sondern eine „Punktation“ mit einer Reihe von Mängeln und offenen Fragen. Sie machten es der Opposition leicht, den grundsätzlich begrüßenswerten Schritt in der Familienförderung madig zu machen.
Zum Nachbessern
Auch der Katholische Familienverband und die KA erheben eine Reihe von Einwänden und hoffen, dass diese im endgültigen Gesetz berücksichtigt werden. Kritikpunkte sind unter anderen, - dass die Zuverdienstgrenze nur ausgeweitet, aber nicht abgeschafft wurde (hoher Verwaltungsaufwand), - dass durch das vorgeschriebene Geschlechtersplitting (30 + 6 Monate) Alleinerzieher/-innen benachteiligt werden (nur 30 M.), - dass nach dem Kindergeld kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen soll, wenn man in der Karenzzeit nicht gearbeitet hat. Das trifft besonders Frauen, die nach der einmonatigen Behaltefrist oftmals gekündigt werden, - dass manche Ausländerinnen, die legal in Österreich leben, ausgeschlossen sind, - dass der Kündigungsschutz nach 24 Monaten endet, während das Karenzgeld mindestens 30 Monate bezogen werden kann, - dass es zu wenig Anreize für die Väterkarenz gibt, - dass bis jetzt völlig unklar ist, wie die Fördermaßnahmen für den Wiedereinstieg in den Beruf aussehen.
Zur Sache:
Am 1. Jänner 2002 wird das bisherige Karenzgeld durch ein Kinderbetreuungsgeld abgelöst. Die neuen Regelungen gelten für alle Karenzgeldbezieher/-innen, deren Kind nach dem 30. Juni 2000 geboren wurde, sowie für alle Mütter (Väter), die ab 1. 1. 2002 ein Kind bekommen.
Was wird alles anders?
Ab 2002 haben auch Schülerinnen, Studentinnen, Hausfrauen, geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer (ca. 3500 Personen) sowie Bäuerinnen und Selbständige (ca. 4700) Anspruch auf das volle Kindergeld.
Leistung: Das Kinderbetreuungsgeld beträgt 6000 Schilling (bisher 5565) pro Monat. Die maximale Bezugsdauer beträgt 30 Monate für einen Elternteil plus sechs Monate für den anderen (bisher 18 + 6). Eine andere Aufteilung ist möglich, eine Verlängerung durch Teilzeitkarenz nicht mehr. Das Kindergeld ersetzt auch die Son- dernotstandshilfe. Sie wurde bisher ein Jahr lang nach der Karenzzeit an Alleinerzieher/-innen und einkommensschwache Familien bezahlt, wenn eine Beschäftigungsaufnahme nicht zumutbar war (ca. 6000 Personen). Sie betrug durchschnittlich 5880 Schilling im Monat.
Zuverdienst. Bisher durften Karenzgeldbezieher/- innen maximal 4076 Schilling pro Monat dazuverdienen. Ab 2002 beträgt die Zuverdienstgrenze 200.000 Schilling im Jahr (ca. 11.000 netto/Monat). Dadurch soll die Wahlfreiheit der Eltern, die finanzielle Absicherung und der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden. Kindergeld soll aber nur bekommen, wer tatsächlich betreut und seine Erwerbsarbeit reduziert.