Zwei weggelegte Babys in Lienz und Wien sowie ein getötetes Neugeborenes im Bezirk Krems wurden in den letzten zwei Monaten aufgefunden. Sie machen deutlich, dass es auch in Österreich Frauen gibt, die in einer für sie ausweglos scheinenden Notlage Panikhandlungen setzen. Durch die Einrichtung von Babyklappen in Wien, Ried und Linz wurde Frauen erstmals die Möglichkeit geboten, anonym ihr Kind an einem sicheren Ort abzugeben.
Am 8. März trat die Änderung des Paragraph 197 des Strafgesetzbuches (Verlassen Unmündiger) in Kraft. Frauen, die ihr Kind an einem Ort abgeben, wo die Versorgung sichergestellt ist (Babyklappe), werden nicht mehr bestraft. Mit diesem Gesetz wurde auch die entscheidende juristische Hürde für die anonyme Geburt weggeräumt. In mehreren Ministerien arbeitet man zurzeit daran, noch offene gesetzliche Fragen zur anonymen Geburt zu lösen. In der Steiermark soll noch heuer in allen Gabärstationen die anonyme Geburt möglich sein, kündigte Landeshauptfrau Klasnic an. Die Caritas hat dazu ein umfassendes Konzept erarbeitet, zu dem auch ein Frauennotruf, anonyme Beratung und Therapie sowie das Angebot von Zufluchtsorten gehören. Zur Finanzierung soll ein eigener Landesfonds geschaffen werden. Bedarf ca. 2,5 Millionen Schilling.